Wer darf mit IV unterschreiben?
i.V. heißt in Vollmacht. Damit haben Sie die Handlungsvollmacht im Namen der Firma. Alle Vorgänge, die mit i.V. unterschrieben sind, kommen rechtsverbindlichen Geschäften gleich – dafür bedarf es einer verbindlichen, protokollierten Übergabe: 1. Lesen Sie mehr auf www.vertragswerk.de Eine Unterschrift ist eine persönliche Bekundung, die den Willen des Unterzeichnenden dokumentiert. In vielen Fällen ist eine … Weiterlesen