Wer ist für Internetanschluss zuständig?

Anschluss ist Vermietersache eines Anschlusses bis zur Verteilerdose in der Wohnung gehört hingegen zum vertragsgemäßen Standard einer Wohnung. Besteht kein Anschluss, so ist der Vermieter dazu verpflichtet den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und die Bereitstellung des Anschlusses zu veranlassen. Lesen Sie mehr auf www.anwaltonline.com In Deutschland ist die Telekom das größte Telekommunikationsunternehmen und bietet in den … Weiterlesen