Wie lange ist ein Gutschein gültig wenn nichts draufsteht?
Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert abzüglich seines entgangenen Gewinns erstatten. Lesen Sie mehr auf www.verbraucherzentrale.de Gutscheine sind eine beliebte Geschenkidee, da sie dem … Weiterlesen