Was gehört alles zum Gewinn?
Ein Gewinn liegt nach der Gewinn und Verlustrechnung (GuV) laut § 242 Abs. 2 HGB dann vor, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen. Dabei fließen in die GuV alle erbrachten Erträge eines Unternehmens ein, also – anders als in der Kostenrechnung – auch betriebsfremde Erträge wie Erträge aus dem Aktienhandel. Lesen Sie mehr auf sumup.de … Weiterlesen