Wie lange bleiben Mails im Archiv?
§ 147 AO schreibt ebenfalls vor, sämtliche E-Mails, die als Handels- oder Geschäftsbrief gelten, sechs Jahre lang zu archivieren. Aber: Enthalten die E-Mails Organisationsunterlagen wie beispielsweise Rechnungen, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Lageberichte oder Bilanzen gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Lesen Sie mehr auf www.psw-group.de In der heutigen digitalen Welt sind E-Mails zu einem wichtigen Kommunikationsmittel geworden. … Weiterlesen