Welcher Name muss am Briefkasten stehen?
Rein rechtlich dürfen ausschließlich die Namen der Wohnungsbewohner auf Klingel und Briefkasten stehen. Das Anbringen von Schildern zu Menschen, „die weder Mieter sind noch berechtigterweise in der Wohnung leben, ist unzulässig“, sagt Klinger. Lesen Sie mehr auf www.rundschau-online.de Ein Namensschild am Briefkasten ist in Deutschland keine Pflicht, aber es empfiehlt sich, einen Namen anzubringen, um … Weiterlesen