Als privater Verkäufer sind Sie nicht generell verpflichtet, eine Rücknahme anzubieten. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie etwas online verkaufen. Hier haben Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen und können ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. In diesem Fall müssen Sie als Verkäufer die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Selbstgemachtes ist oft sehr gefragt und lässt sich online oder auch auf Märkten gut verkaufen. Besonders beliebt sind handgemachte Schmuckstücke, individuelle Kleidungsstücke, personalisierte Geschenke und Dekorationsartikel. Auch handgefertigte Seifen oder Kerzen erfreuen sich großer Beliebtheit. Wichtig ist hierbei, dass die Qualität stimmt und die Produkte ansprechend präsentiert werden.
Für Künstler bietet sich das Gewerbe der Freiberufler an. Hierzu zählen unter anderem bildende Künstler, Schriftsteller, Komponisten und Musiker. Freiberufler unterliegen anderen Steuervorschriften als gewerbliche Unternehmer und können unter bestimmten Umständen von der Umsatzsteuer befreit werden.
Freie Gewerbe sind Tätigkeiten, die ohne besondere Qualifikation ausgeübt werden können. Hierzu zählen beispielsweise Schausteller, Fotografen, Hausmeister oder auch Reinigungskräfte. Eine besondere Erlaubnis oder Qualifikation ist hier nicht notwendig.
Unter einer künstlerischen Tätigkeit versteht man eine kreative Arbeit, die der Erzielung von Einkünften dient. Hierzu zählen beispielsweise bildende Kunst, Musik, Tanz, Schauspielerei oder auch Literatur. Eine künstlerische Tätigkeit ist in der Regel freiberuflich und unterliegt anderen Steuervorschriften als ein Gewerbe.
Jeder, der eine kreative Tätigkeit ausübt und damit Einkünfte erzielt, kann sich als Künstler bezeichnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen professionellen oder einen Hobbykünstler handelt. Auch eine besondere Ausbildung oder Qualifikation ist nicht unbedingt notwendig. Entscheidend ist die künstlerische Arbeit an sich und die daraus resultierende Einkunftserzielung.
Um Kunsthandwerker zu werden, gibt es verschiedene Wege. Man kann eine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf absolvieren, z.B. als Goldschmied oder Tischler, und sich dann auf die Herstellung von Kunsthandwerk spezialisieren. Alternativ kann man auch eine Kunstakademie oder eine Hochschule für Gestaltung besuchen und sich dort in den Bereichen Kunsthandwerk und Design weiterbilden. Es ist auch möglich, autodidaktisch zu arbeiten und sich durch Bücher, Online-Kurse und Workshops die notwendigen Fertigkeiten anzueignen. Wichtig ist in jedem Fall eine hohe handwerkliche und gestalterische Qualität der hergestellten Produkte sowie eine gute Vermarktungsstrategie.
Ja, ein Künstler kann als Freiberufler gelten, wenn er seine Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich ausübt und keine Gewerbeanmeldung benötigt. Es gibt jedoch bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als Freiberufler anerkannt zu werden.
Sie können selbstgemachte Artikel auf verschiedenen Plattformen verkaufen, einschließlich Online-Marktplätzen wie Etsy, eBay oder Amazon, auf lokalen Kunsthandwerksmessen oder sogar in Ihrem eigenen Online-Shop. Beachten Sie jedoch, dass einige Produkte möglicherweise bestimmten Vorschriften unterliegen, insbesondere im Lebensmittel- oder Beauty-Bereich. Es ist daher ratsam, sich im Voraus über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren.