Können Gehaltsabrechnungen korrigiert werden?
Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten. Nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht mehr möglich. Lesen Sie mehr auf www.haufe.de Die Gehaltsabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Sie gibt Auskunft über das monatliche Brutto- und Nettogehalt sowie … Weiterlesen