Wann erlischt eine Geldforderung?

Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn beispielsweise eine Forderung aus einem Kaufvertrag am 16.5.2018 entstanden ist, beginnt die Verjährung am 31.12.2018. Bis zum 31.12.2021 ist die Forderung nicht verjährt. Lesen Sie mehr auf www.channelpartner.de Geldforderungen können nicht unbegrenzt geltend … Weiterlesen