Kann man einen 2 Namen löschen?
Um die Änderungen eines Zweitnamens oder die Änderung des Vornamens zu bewirken, ist das Vorliegen eines wichtigen Grunds notwendig. Falls ein wichtiger Grund vorliegt, kann bei dem zuständigen Amt (Ordnungsamt, Rechtsamt, Standesamt, etc.) eine Änderung beantragt werden. Lesen Sie mehr auf jurarat.de Es kommt oft vor, dass man einen zweiten Namen hat, den man aus … Weiterlesen