Alternative Anreden: Wie man in E-Mails und Briefen höflich grüßt

Was kann man statt Sehr geehrter schreiben?
Was kann man statt „Sehr geehrte Damen und Herren“ schreiben?

  • Sehr geehrte/r Frau/Herr Müller. Diese Anrede ist in Briefen und E-Mails höflich, respektvoll und vor allem persönlich.
  • Guten Tag, Frau/Herr Meißner,
  • Guten Morgen, Frau Weiß,
  • Hallo Herr/Frau Diaz,
  • Liebe/r Frau/Herr Rosenbaum.
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Die Anrede in E-Mails und Briefen ist ein wichtiger Teil der geschäftlichen und privaten Kommunikation. Dabei ist es nicht immer einfach, die passende Formulierung zu finden. Insbesondere die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ kann als unpersönlich und distanziert empfunden werden. Doch welche Alternativen gibt es?

Kann man nur sehr geehrte Herren schreiben?

Nein, als geschlechtsneutrale Alternative zur Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ kann man auch „Sehr geehrte Damen und Herren“ verwenden. Diese Anrede ist nicht nur zeitgemäßer, sondern auch inklusiver und berücksichtigt alle Geschlechter.

Wie schreibt man eine E-Mail an mehrere Personen?

Wenn man eine E-Mail an mehrere Personen schreibt, ist es sinnvoll, die Anrede zu differenzieren. So kann man zum Beispiel „Liebe Kolleginnen und Kollegen“ verwenden, wenn man eine E-Mail an die gesamte Abteilung schreibt. Wenn man jedoch eine E-Mail an eine gemischte Gruppe von Personen schreibt, kann man „Sehr geehrte Damen und Herren“ oder „Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren“ verwenden.

Kann man auch nur sehr geehrte Damen schreiben?

Ja, wenn man eine E-Mail oder einen Brief an eine bestimmte Gruppe von Personen schreibt, kann man auch nur „Sehr geehrte Damen“ verwenden. Allerdings sollte man darauf achten, dass man dadurch nicht ausgrenzend wirkt. Wenn man nicht genau weiß, wer alles angesprochen werden soll, ist es besser, die geschlechtsneutrale Variante zu wählen.

Wie Gendere ich sehr geehrte Damen und Herren?

Eine Möglichkeit, die Anrede zu gendern, ist die Verwendung von Gendersternchen oder anderen geschlechtsneutralen Formulierungen wie „Liebe Leser*innen“ oder „Sehr geehrte Menschen“. Allerdings ist diese Art der Genderns umstritten und wird nicht von allen Menschen akzeptiert. Eine alternative Möglichkeit ist die Verwendung von „Sehr geehrte Damen und Herren“ oder „Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren“.

Was muss ich bei Anschrift angeben?

Die Anschrift sollte möglichst genau und vollständig sein. Dabei sollte man den Namen des Empfängers, die Firma oder Institution, die Adresse, die Postleitzahl und den Ort angeben. Bei E-Mails sollte man zudem darauf achten, dass die E-Mail-Adresse korrekt geschrieben ist und dass man eine aussagekräftige Betreffzeile verwendet.

Fazit

Es gibt verschiedene Alternativen zur Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“, die je nach Kontext und Zielgruppe gewählt werden können. Wichtig ist dabei, höflich und respektvoll zu bleiben und niemanden auszugrenzen. Auch bei der Anschrift sollte man darauf achten, möglichst genau und vollständig zu sein.

FAQ
Wie ist das Anschriftenfeld normgerecht nach DIN 5008 zu beschriften?

Das Anschriftenfeld sollte nach DIN 5008 wie folgt beschriftet werden:

– Oben links: Absenderadresse

– Oben rechts: Empfängeradresse (Name, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

– Unter der Empfängeradresse: Datum

– Unter dem Datum: Betreffzeile (optional)

– Unten links oder rechts: Unterschrift des Absenders (optional)

Wie schreibt man in der Anschrift Herr oder Herrn?

Wenn Sie eine Person mit „Herr“ in der Anschrift anschreiben möchten, sollten Sie je nach Kontext entweder „Herr“ oder „Herrn“ verwenden. Wenn Sie die Person direkt ansprechen (z.B. „Lieber Herr Müller“), verwenden Sie „Herr“. Wenn Sie die Person jedoch in einer formalen Anschrift nennen (z.B. „An Herrn Müller“), verwenden Sie „Herrn“. Es ist wichtig zu beachten, dass „Herrn“ immer nach einer Präposition wie „an“ oder „für“ kommt.

Wann schreibt man mit Familie?

In der Anrede „mit Familie“ schreibt man, wenn man sich an eine Familie als Ganzes wendet und nicht an eine bestimmte Person innerhalb der Familie. Zum Beispiel: „Sehr geehrte Familie Schmidt, wir möchten Ihnen herzlich zu Ihrem neuen Zuhause gratulieren.“


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