Wer haftet bei falscher Steuererklärung?

Auch wenn notwendige Belege fehlen, zu spät eingereicht oder nicht passend sind, ist der Steuerzahler dafür verantwortlich. Nachzahlung und Säumniszuschlag fordert das Finanzamt von ihm, auch wenn der Steuerberater falsch beraten hat.
Lesen Sie mehr auf www.ageras.de

Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein lästiges Thema. Doch wer ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich und wer haftet im Falle einer falschen Steuererklärung?

Zunächst einmal ist jeder Steuerpflichtige für seine Steuererklärung selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass er oder sie dafür sorgen muss, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Wer sich dabei unsicher ist, kann sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Im Falle einer falschen Steuererklärung haftet grundsätzlich der Steuerpflichtige selbst. Das Finanzamt kann in diesem Fall Steuernachzahlungen und eventuell auch Strafen verhängen. Dabei ist es unerheblich, ob die falschen Angaben bewusst oder unbewusst gemacht wurden. Auch ein Verweis auf den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein entbindet den Steuerpflichtigen nicht von seiner Verantwortung.


Eine Einkommensteuererklärung kann grundsätzlich bis zum Ablauf von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres nachträglich geändert werden. In Ausnahmefällen kann auch eine längere Frist gelten, beispielsweise wenn der Steuerpflichtige aus Krankheitsgründen gehindert war, die Steuererklärung fristgerecht abzugeben.

Ein bereits ergangener Steuerbescheid kann ebenfalls nachträglich geändert werden, wenn sich herausstellt, dass dieser fehlerhaft ist. In diesem Fall muss der Steuerpflichtige einen Einspruch beim Finanzamt einlegen und die nötigen Nachweise vorlegen.

Es gibt mittlerweile zahlreiche Programme für die Erstellung von Steuererklärungen auf dem Markt. Welches Programm das beste ist, hängt dabei von den individuellen Anforderungen ab. Wichtig ist, dass das Programm alle relevanten Angaben abfragt und automatisch Berechnungen durchführt. Auch eine einfache Bedienung und eine verständliche Erklärung der einzelnen Schritte sind empfehlenswert.

Insgesamt gilt also: Jeder Steuerpflichtige ist für seine Steuererklärung selbst verantwortlich und haftet im Falle einer falschen Angabe auch selbst. Wer sich unsicher ist, sollte sich professionelle Hilfe holen und bei Unsicherheiten lieber einmal mehr nachfragen.

FAQ
Kann ich über Elster die Steuererklärung für andere machen?

Ja, es ist möglich, über Elster die Steuererklärung für andere zu machen, vorausgesetzt, dass man dazu von der betreffenden Person bevollmächtigt wurde. Die Bevollmächtigung kann entweder schriftlich oder elektronisch über das Elster-Portal erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass man bei falschen oder unvollständigen Angaben in der Steuererklärung für andere haftbar gemacht werden kann.

Wer darf Steuererklärungen für Dritte machen?

Grundsätzlich darf jeder Steuererklärungen für andere machen, solange er hierfür eine Vollmacht besitzt oder als Steuerberater zugelassen ist. Allerdings haftet in der Regel derjenige, der die Steuererklärung unterschrieben hat, für deren Richtigkeit. Daher sollte man sich gut überlegen, ob man für jemand anderen eine Steuererklärung abgibt.

Kann man das Finanzamt verklagen?

Ja, man kann das Finanzamt verklagen, wenn man der Meinung ist, dass es aufgrund einer falschen Steuererklärung des Finanzamts zu einem Schaden gekommen ist. Allerdings muss man hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen und es kann auch von Fall zu Fall unterschiedlich sein, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und sich juristisch beraten zu lassen.


Schreibe einen Kommentar