Die Lohnabrechnung ist ein wichtiger Teil des Arbeitsverhältnisses, denn sie gibt Auskunft über das Gehalt, die Abzüge und die Sozialversicherungsbeiträge. Doch ist man als Arbeitnehmer verpflichtet, die Lohnabrechnung zu kontrollieren?
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine korrekte und verständliche Lohnabrechnung zu erstellen. Es ist jedoch empfehlenswert, als Arbeitnehmer die Lohnabrechnung aufmerksam zu prüfen und bei Unstimmigkeiten den Arbeitgeber darauf anzusprechen.
Falls es zu einem Fehler in der Lohnabrechnung kommt, kann man sich an den Arbeitgeber wenden und um eine Korrektur bitten. Wenn der Arbeitgeber nicht kooperativ ist, kann man sich an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden. Auch die zuständige Aufsichtsbehörde kann bei Problemen mit der Lohnabrechnung helfen.
Die Lohnabrechnung muss dem Arbeitnehmer in schriftlicher Form zugestellt werden. Es ist jedoch auch möglich, die Lohnabrechnung digital zu erhalten, wenn der Arbeitnehmer dem zugestimmt hat.
Neben dem Arbeitnehmer selbst können auch Steuerberater oder Lohnbuchhaltungsprogramme die Lohnabrechnung prüfen. Bei Fragen zur Lohnabrechnung kann man sich auch an die zuständigen Sozialversicherungsträger oder die Lohnsteuerhilfevereine wenden.
Die Lohnabrechnung muss in der Regel spätestens am letzten Tag des Monats ausgehändigt werden, in dem das Gehalt gezahlt wird. Bei einer Änderung der Lohnabrechnung muss diese dem Arbeitnehmer unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
Der Vermieter hat kein Recht auf Einsicht in die Lohnabrechnung des Mieters. Allerdings kann der Vermieter die Lohnabrechnung als Nachweis für das Einkommen des Mieters verlangen, wenn dieser eine Wohnung anmieten möchte. In diesem Fall ist es empfehlenswert, dem Vermieter eine Kopie der Lohnabrechnung zur Verfügung zu stellen, auf der jedoch sensible Daten wie das Gehalt geschwärzt sind.
Insgesamt sollte man als Arbeitnehmer die Lohnabrechnung aufmerksam prüfen und bei Unstimmigkeiten den Arbeitgeber darauf ansprechen. Bei Fragen oder Problemen mit der Lohnabrechnung gibt es verschiedene Anlaufstellen, die weiterhelfen können.
Nein, ein Vermieter hat in der Regel kein Recht darauf, die Gehaltsabrechnung eines Mieters einzusehen oder zu verlangen. Das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter beinhaltet normalerweise keine Pflichten bezüglich der Offenlegung von Gehaltsinformationen. Es sei denn, der Vermieter benötigt die Gehaltsabrechnung als Nachweis für die Zahlungsfähigkeit des Mieters, zum Beispiel bei der Beantragung eines Mietzuschusses.
Ein Gehaltsnachweis für Vermieter kann in der Regel entweder in Form eines aktuellen Gehaltsnachweises vom Arbeitgeber oder einer Kopie der letzten Lohnabrechnung des Mieters ausgestellt werden. Dieser Nachweis dient dazu, dem Vermieter zu zeigen, dass der Mieter über ein regelmäßiges Einkommen verfügt und in der Lage ist, die Miete und andere Kosten zu bezahlen.
Wenn ein Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht abführt, haftet er dafür.