Eine Direktmarketing-Aktion per Post ist grundsätzlich erlaubt. Ob ein Brief, ein Flyer oder ein ganzer Katalog versendet werden soll – per Post können Sie Ihre Botschaft sowohl an Bestandskunden als auch an Neukunden schicken.
Mailings, also das Versenden von Werbe-E-Mails an eine bestimmte Zielgruppe, sind in Deutschland erlaubt. Allerdings gibt es dabei einige Regeln, an die sich Unternehmen halten müssen. So darf beispielsweise eine Einwilligung des Empfängers vorliegen, die nachweisbar ist. Diese Einwilligung kann entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen und muss freiwillig abgegeben werden. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen die Einwilligung ihrer Kunden einholen, bevor sie E-Mails verschicken.
Auch bei bereits bestehenden Kundenbeziehungen müssen Unternehmen darauf achten, dass der Empfänger jederzeit die Möglichkeit hat, der Nutzung seiner Daten zu widersprechen. Zudem müssen die Werbe-E-Mails klar als solche gekennzeichnet sein und ein Impressum enthalten. Das Impressum muss alle relevanten Angaben enthalten, wie beispielsweise den Namen und die Adresse des Unternehmens sowie die Kontaktdaten.
Anders sieht die Lage bei Cold Mails aus. Hierbei handelt es sich um unaufgefordert zugesandte Werbe-E-Mails an Personen, mit denen bisher keine Geschäftsbeziehung besteht. Solche Mails sind in Deutschland nicht erlaubt, da sie als unzumutbare Belästigung gelten. Unternehmen, die Cold Mails verschicken, riskieren daher hohe Bußgelder und können zudem das Vertrauen ihrer potenziellen Kunden verlieren.
Insgesamt gilt also, dass Mailings unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind. Unternehmen sollten jedoch darauf achten, dass sie die geltenden Regeln einhalten und die Einwilligung ihrer Kunden einholen. Cold Mails hingegen sollten vermieden werden, um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren und das Image des Unternehmens nicht zu schädigen.