Kann man zweitnamen ablegen?

Wollen Sie Ihren Doppelnamen wieder loswerden, können Sie lediglich den Namen ablegen, der nicht der Ehename ist. Die Entscheidung sollten Sie sich gut überlegen, denn den Widerruf eines Doppelnamens können Sie nicht rückgängig machen.
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Der Name ist ein wichtiger Bestandteil unserer Identität. Manche Menschen finden jedoch im Laufe der Zeit, dass ihr Name nicht mehr zu ihnen passt oder sie möchten aus anderen Gründen ihren Namen ändern. Eine häufig gestellte Frage ist dabei, ob man seinen Zweitnamen ablegen kann.

Grundsätzlich ist es möglich, seinen Zweitnamen abzulegen. Hierfür muss jedoch ein begründeter Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dabei muss ein wichtiger Grund vorliegen, wie beispielsweise eine unzumutbare Belastung durch den Namen oder eine Namensänderung im Rahmen einer Eheschließung.


Ebenso besteht die Möglichkeit, den zweiten Vornamen als ersten Namen zu verwenden. Hierfür muss jedoch ebenfalls ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass nur der erste Vorname im Personalausweis und anderen Dokumenten geändert werden kann. Der zweite Vorname bleibt in der Regel bestehen.

Die Kosten für eine Namensänderung können je nach Aufwand und Verwaltungsaufwand variieren. In der Regel fallen jedoch Gebühren in Höhe von mehreren hundert Euro an. Eine genaue Auskunft darüber gibt die zuständige Behörde.

Mit 18 Jahren besteht die Möglichkeit, den Namen der Mutter anzunehmen. Hierfür muss ebenfalls ein begründeter Antrag gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Geburtsname der Mutter nur angenommen werden kann, wenn dieser nicht bereits als weiterer Vorname im Geburtenregister eingetragen ist.

Die Reihenfolge der Vornamen kann ebenfalls geändert werden. Hierfür muss ebenfalls ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Änderung der Reihenfolge der Vornamen nicht automatisch zur Änderung des Nachnamens führt.

Abschließend ist zu sagen, dass eine Namensänderung ein komplexes Verfahren ist und nur in bestimmten Fällen möglich ist. Eine Änderung des Namens sollte daher gut überlegt und nur bei einem wichtigen Grund beantragt werden.

FAQ
Wo muss man seinen Doppelnamen angeben?

Man muss seinen Doppelnamen in allen offiziellen Dokumenten angeben, wie zum Beispiel im Personalausweis, im Reisepass, in der Geburtsurkunde, in Heiratsurkunden und in anderen amtlichen Unterlagen.

Was ist der Taufname?

Der Taufname ist der Name, den eine Person bei der Taufe erhält und der oft als erster oder offizieller Name verwendet wird.

Ist der erste Vorname immer der Rufname?

Nein, der erste Vorname muss nicht immer der Rufname sein. Man kann seinen Rufnamen frei wählen, auch wenn er nicht der erste Vorname ist. Es ist möglich, den ersten oder auch den zweiten Vornamen als Rufname zu benutzen oder einen völlig anderen Namen zu wählen.


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