Kann ich eine Rechnung von einem Kleinunternehmer absetzen?

ein Kleinunternehmer gem §19 UStG darf in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Liegt einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer eine solche Rechnung vor, so darf selbstverständlich keine Vorsteuer in Abzug gebracht werden.
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Als Unternehmer oder Freiberufler stellt sich oft die Frage, ob man eine Rechnung von einem Kleinunternehmer absetzen kann. Die Antwort ist ja, man kann eine Rechnung von einem Kleinunternehmer genauso wie von einem regulären Unternehmer absetzen. Allerdings müssen hierbei einige Punkte beachtet werden.

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmen, das im Vorjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz gemacht hat und im aktuellen Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen wird. Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuer zu verzichten und somit keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen. Trotzdem sind ihre Rechnungen gültig und können von anderen Unternehmen oder Privatpersonen beglichen werden.


Wenn Sie als Unternehmer eine Rechnung von einem Kleinunternehmer erhalten haben, sollten Sie darauf achten, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind. Dazu gehören unter anderem der Name und die Anschrift des Kleinunternehmens, Ihre eigene Anschrift, das Rechnungsdatum, eine eindeutige Rechnungsnummer sowie eine detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen oder Waren. Auch der Gesamtbetrag der Rechnung und gegebenenfalls die Umsatzsteuer sollten ausgewiesen werden.

Für Kleinunternehmer, die Rechnungen erstellen möchten, gibt es mittlerweile viele verschiedene Rechnungsprogramme auf dem Markt. Wichtig ist hierbei, dass das Programm auch für Kleinunternehmer geeignet ist und alle notwendigen Angaben automatisch generiert werden können. Beliebte Programme für Kleinunternehmer sind zum Beispiel „Lexoffice“ oder „Sevdesk“.

Wenn Sie als Privatperson eine Rechnung erstellen möchten, sollten Sie darauf achten, dass diese ebenfalls alle notwendigen Angaben enthält. Hierzu gehören neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift auch der Name und die Anschrift des Empfängers, das Rechnungsdatum, eine eindeutige Rechnungsnummer sowie eine detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen oder Waren. Auch der Gesamtbetrag der Rechnung sollte ausgewiesen werden.

Generell kann jeder eine Rechnung schreiben, allerdings sollten hierbei unbedingt alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich auch an einen Steuerberater oder eine andere Fachperson wenden, um sicherzustellen, dass Ihre Rechnung korrekt und rechtssicher ist.

Insgesamt kann man also sagen, dass man eine Rechnung von einem Kleinunternehmer genauso wie von einem regulären Unternehmen absetzen kann. Allerdings sollten hierbei alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, um eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten.

FAQ
Ist eine Rechnung ohne Leistungsdatum gültig?

Eine Rechnung ohne Leistungsdatum ist nicht gültig, da laut § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG das Datum der Leistungserbringung oder der Lieferung auf der Rechnung anzugeben ist. Ohne diese Angabe kann die Rechnung nicht eindeutig zugeordnet werden und somit nicht als gültig betrachtet werden.

Wie muss eine Rechnung mit Differenzbesteuerung aussehen?

Eine Rechnung mit Differenzbesteuerung muss eine spezielle Kennzeichnung enthalten, die den Hinweis „Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen“ oder „Differenzbesteuerung“ enthält. Außerdem müssen bestimmte Pflichtangaben wie der Name und die Anschrift des Verkäufers und des Käufers, das Lieferdatum, die Menge und Art der gelieferten Waren sowie der Rechnungsbetrag angegeben werden.

Wann ist eine Rechnung ungültig?

Eine Rechnung ist unter anderem dann ungültig, wenn sie fehlerhafte Angaben enthält, wie zum Beispiel falsche Adressen, fehlende Steuernummern oder ein falsches Datum. Auch wenn die Leistungen oder Waren nicht ausreichend beschrieben sind oder wenn die Rechnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann sie als ungültig betrachtet werden.


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