Unternehmen melden Gewinne, Verluste, Erträge und Aufwendungen regelmäßig in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung. Diese Aussage unterscheidet zwischen den Ergebnissen Ihres Unternehmens aus dem operativen Geschäft und denen aus anderen Quellen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden nicht operative nicht realisierte Gewinne und Verluste als „sonstiges Gesamtergebnis“ ausgewiesen. Sie weisen das sonstige Gesamtergebnis unter dem Nettoergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung aus und passen die Zahl an, um die Auswirkungen von Steuern zu berücksichtigen.
Sonstiges Gesamtergebnis
Das Gesamtergebnis ist die Summe aus Nettoergebnis und sonstigem Gesamtergebnis. Wenn das Ergebnis negativ ist, hat Ihr Unternehmen einen umfassenden Verlust für den Zeitraum. Das sonstige Ergebnis ergibt sich aus nicht operativen Gewinnen und Verlusten, die Sie noch nicht erfasst haben, da die zugrunde liegenden Transaktionen noch offen sind. Beispiele hierfür sind Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, Währungsumrechnungen und Pensionspläne. Wenn Sie eine Komponente des sonstigen Ergebnisses realisieren, klassifizieren Sie den Gewinn oder Verlust als Nettogewinn. Ein großer anderer umfassender Verlust könnte auf eine schlechte Anlagestrategie oder Probleme bei der Verwaltung von Währungsabsicherungen hinweisen.
Kumuliertes sonstiges Gesamtergebnis
Das kumulierte sonstige Ergebnis ist ein Eigenkapitalkonto in der Bilanz. Am Ende eines Berichtszeitraums kann Ihr Unternehmen den Saldo des sonstigen Ergebnisses in das kumulierte sonstige Ergebnis umwandeln und das sonstige Gesamtergebnis auf Null zurücksetzen. Wenn eine Transaktion abgeschlossen ist, die sich im kumulierten sonstigen Ergebnis widerspiegelt, wird der Gewinn oder Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung auf das Nettoergebnis übertragen. Wenn Ihr kumulierter sonstiger Gesamtertragssaldo im Vergleich zum Nettogewinn relativ hoch ist, hat Ihr Unternehmen möglicherweise Betriebsschwierigkeiten, die nicht betriebliche Erträge maskieren. Umgekehrt könnte ein neuer, großer nicht realisierter Verlust, der sich im kumulierten sonstigen Ergebnis widerspiegelt, ansonsten hervorragende Betriebsergebnisse beeinträchtigen.
Berichtsanforderungen
Das Financial Accounting Standards Board legt die Regeln für die Berichterstattung über das Gesamtergebnis fest. Im Jahr 2011 hat es seinen Standard für die Darstellung des sonstigen Ergebnisses aktualisiert und erklärt, dass er entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in einer separaten Aufstellung ausgewiesen werden muss, in der die Komponenten des sonstigen Ergebnisses aufgeführt sind. Sie können das sonstige Gesamtergebnis nicht mehr in der Eigenkapitalveränderungsrechnung ausweisen.
Im Jahr 2013 hat die gemeinnützige Organisation geändert, wie Sie Umgliederungen des kumulierten sonstigen Ergebnisses in das Nettoergebnis ausweisen. Sie müssen nun die Komponenten der Umgliederung entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in den Fußnoten darstellen. Wenn ein Teil der Umgliederung nicht in das Nettoergebnis fließt, z. B. wenn er Teil des Inventars wird, müssen Sie diese Beträge mit anderen erforderlichen Angaben im Jahresabschluss vergleichen.
Equity-Methode
Ihr Unternehmen kann eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen nach der Equity-Methode melden, wenn es zwischen 20 und 50 Prozent der stimmberechtigten Aktien besitzt. Bei der Equity-Methode passen Sie den Wert Ihrer Investition an ihren Anteil an den Erträgen und Verlusten des Unternehmens an, in das Sie investiert haben, einschließlich derjenigen, die im sonstigen Ergebnis enthalten sind. Wenn Sie beispielsweise 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile eines Unternehmens besitzen, das einen sonstigen Gesamtergebnisverlust von 1 Million US-Dollar ausweist, müssen Sie diesen Wert der Investition um 250,000 US-Dollar reduzieren und diesen Betrag im kumulierten sonstigen Gesamtergebnis ausweisen.