Unternehmen schließen Handelsverträge routinemäßig auf Kreditbasis ab und stellen Kunden zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung. Einige Kunden handeln nicht in gutem Glauben, aber es ist schwierig zu wissen, ob dieser Kunde zum Zeitpunkt der Transaktion zahlungsfähig ist. Infolgedessen steht Ihr Unternehmen möglicherweise auch vor der kostspieligen und zeitaufwändigen Aufgabe, unbezahlte Rechnungen einzuziehen. Sammeln Sie, was Ihrem Unternehmen geschuldet wird, indem Sie ein Pfandrecht gegen das Geschäft oder das persönliche Eigentum eines Schuldners erheben.
Unbezahlter Schuldenbetrag
Wenn sich eine Person oder ein Unternehmen geweigert hat, Ihre Rechnungen zu bezahlen, können Sie ein Pfandrecht geltend machen, indem Sie nachweisen, dass Ihnen ein Betrag vor Gericht geschuldet wird. Wenn Sie beispielsweise ein Buchhalter sind und Prüfungsleistungen für ein Unternehmen erbracht haben, ist Ihre stündliche Abrechnung ein gültiger Beweis für die Verschuldung. Bei Arbeiten, die von einem Auftragnehmer oder Subunternehmer an einem Haus ausgeführt werden, reichen der Nachweis der Arbeitskosten und die Belege für die für die Arbeiten verwendeten Materialien aus, um nachzuweisen, dass Sie einen gültigen Anspruch haben. Unterscheiden Sie zwischen Einzel- und Geschäftsschulden, indem Sie feststellen, ob die Dienstleistungen oder Geschäftsvorfälle im Namen einer Einzelperson oder eines Unternehmens getätigt wurden.
Klage
Bevor Sie ein Pfandrecht an geschäftlichem oder persönlichem Eigentum geltend machen können, müssen Sie ein Urteil einholen – eine gerichtliche Anordnung, mit der der Schuldner angewiesen wird, die Ihnen geschuldeten Beträge zu zahlen. Sobald Sie eine Klage beim Gericht eingereicht und den geschuldeten Gesamtbetrag hinreichend nachgewiesen haben, hat der Schuldner – sowohl als Einzelperson als auch als Unternehmen – die Möglichkeit, Ihre Forderung zu beantworten und zu erklären, warum die Schuld nicht gültig ist . Das Gericht wird ein Urteil zu Ihren Gunsten erlassen, wenn der Schuldner nicht nachweisen kann, dass er den Ihnen geschuldeten Betrag gezahlt hat.
Eingabe des Urteils
Um die Öffentlichkeit über Ihren Anspruch auf geschäftliches und persönliches Vermögen zu informieren, reichen Sie das Urteil des Gerichts an den Orten ein, an denen sich das geschäftliche und persönliche Vermögen befindet. Diese Informationen werden in der Regel vom Schuldner während des Gerichtsverfahrens zur Verfügung gestellt. Wenn es sich beispielsweise um Immobilien handelt, wird das Urteil beim Gerichtsschreiber eingereicht. für Fahrzeuge mit der Abteilung für Kraftfahrzeuge im Zulassungsstaat; und für Bankkonten bei der Bank, bei der das Konto geführt wird. Eine Kopie des Urteils ist ein rechtlicher Hinweis darauf, dass das Eigentum einem Pfandrecht unterliegt, „beigefügt“ wurde und vom Schuldner nicht frei übertragbar ist.
Verkauf der Immobilie
Nach der Pfändung von geschäftlichem und persönlichem Eigentum haben Sie das Recht, die geschuldeten Schulden zu begleichen, indem Sie die Vermögenswerte beschlagnahmen und gegebenenfalls verkaufen und den Erlös auf die Schulden anwenden. In Situationen, in denen Immobilien beschlagnahmt werden, erfolgt der Vorgang normalerweise durch den Verkauf oder die Versteigerung eines Sheriffs an den Meistbietenden. Nicht vollständig zurückgezahlte Beträge unterliegen dem Urteil, und Grundpfandrechte können gegen andere persönliche oder geschäftliche Vermögenswerte geltend gemacht werden.