Können Sie Mietbestände als Aufwand geltend machen?
Das Mietinventar Ihres Unternehmens umfasst alle Artikel, die es an Kunden vermietet, von DVDs über Dampfschaufeln bis hin zu Smoking. Die Bundessteuergesetzgebung behandelt Mietbestände anders als Einzelhandelsbestände. Im Einzelhandel beanspruchen Sie die Kosten der verkauften Waren als Geschäftskosten. Das Mietinventar ist ein Anlagevermögen, das Sie als Abschreibung abziehen. Abschreibung Sie schreiben das Mietvermögen linear ab. … Weiterlesen