Agcom hat eine Maßnahme veröffentlicht, die aus drei Artikeln besteht und die Betreiber dazu verpflichtet, Mehrwertdienste fast vollständig zu sperren
Das Ziel von Agcom (der italienischen Kommunikationsregulierungsbehörde) ist ganz klar: Mehrwertdienste sollen so weit wie möglich eingeschränkt werden, d.h. alle Abonnements, die man versehentlich auf seinem Smartphone aktiviert und die eine sofortige Zahlung von 5-6 Euro mit sich bringen. Einige Betreiber haben sie standardmäßig deaktiviert, während andere es den Nutzern ermöglichen, das Geld durch einen Anruf beim Kundendienst oder die Aktivierung einer SMS-Sperre zurückzuerhalten.
Agcom möchte jedoch eine endgültige Lösung finden, die sowohl die Betreiber als auch die Nutzer zufrieden stellt, da sie es leid sind, dass ihnen Beträge in Rechnung gestellt werden, nur weil sie versehentlich auf ein plötzlich aufgetauchtes Werbebanner klicken. Der Garante per la comunicazione hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Kommentare zu dem vorgelegten Maßnahmenentwurf einzuholen. Sie besteht aus drei eher einfachen Artikeln, die jedoch genaue Regeln festlegen, die von allen Betreibern eingehalten werden müssen: von der automatischen Sperrung von Mehrwertdiensten (so heißt es im Fachjargon) bis zur Übermittlung eines OTP-Codes an den Kunden vor dem Kauf eines Abonnementdienstes
AGCOM: neue Regeln für Mehrwertdienste
Vor der endgültigen Verabschiedung der Maßnahme möchte Agcom die Meinungen aller interessierten Parteien hören: von den Betreibern bis zu den Verbraucherverbänden. Die Garante hat eine Maßnahme veröffentlicht, die aus drei Artikeln besteht, die in ihrer Form sehr einfach sind, aber eine fast vollständige Sperrung von Mehrwertdiensten vorsehen.
Artikel 1 verpflichtet alle Betreiber, nur neue SIM-Karten mit einer Sperre für Abonnementdienste auszustellen, mit Ausnahme von Diensten wie SMS-Banking, mobilem Ticketing und 89X-Zuschlagsdiensten. Schon diese Entscheidung wäre im Vergleich zur jetzigen Situation folgenreich.
Bei bereits in Betrieb befindlichen Karten kann der Nutzer jedoch entscheiden, ob er die Sperre aktivieren möchte oder nicht, indem er den Kundendienst seines Betreibers anruft. In jedem Fall erhält die Person eine SMS, die die Aktivierung der Sperre bestätigt.
Artikel 2 hingegen befasst sich mit dem nächsten Teil, nämlich dem Kauf. Selbst wenn der Nutzer die Sperrung von Mehrwertdiensten nicht aktiviert und sich aus freien Stücken für ein Abonnement entscheidet, muss zur endgültigen Bestätigung ein OTP-Code eingegeben werden, der einer Art doppelter Authentifizierung gleichkommt.
In Artikel 3 wird der Zeitrahmen für die Umsetzung der neuen Vorschriften festgelegt. Wird die Maßnahme angenommen, so tritt Artikel 1 30 Tage nach der Veröffentlichung und Artikel 2 120 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.