Freies Modem, die Entscheidung des Regionalen Verwaltungsgerichts Latium ist da: was ändert sich


Das Regionale Verwaltungsgericht Latium hat die Berufung von TIM und Wind 3 in der Frage des freien Modems zurückgewiesen. Was sich für die Nutzer ändert

Gute Nachrichten für die Festnetznutzer: Der TAR von Latium hat den Einspruch von Tim und Wind 3 gegen den Agcom-Beschluss 348/18/CONS zurückgewiesen, der die Nutzung eines kostenlosen Modems für den Internetzugang erlaubt.Die Betreiber hatten beim Regionalen Verwaltungsgericht Latium Berufung eingelegt, aber in den letzten Monaten hatten Vodafone und Fastweb beschlossen, die Entscheidung der Behörde zu akzeptieren.

Nun liegt die Entscheidung des Regionalen Verwaltungsgerichts Latium vor, das der AGCOM Recht gibt. Die Urteile gegen TIM und Wind 3 wurden am 28. Januar 2020 veröffentlicht und ergehen zwei Jahre nach Beginn des Verfahrens, das noch vor Gericht fortgesetzt werden könnte, falls die Telefongesellschaften beschließen, den Staatsrat anzurufen. Was ändert sich dadurch für die Nutzer? Sehr viel. Und das nur zum Besseren. Es gibt keinen Grund mehr, die Miete für das von der Telefongesellschaft zur Verfügung gestellte Modem weiter zu bezahlen: Man kann es zurückschicken und sich für einen kostenlosen Router entscheiden.

Kostenloses Modem, was sich mit dem Urteil des Regionalen Verwaltungsgerichts Latium ändert

Wie La Repubblica, die erste Zeitung, die darüber berichtet hat, haben viele Nutzer, die in den letzten Monaten die Telefongesellschaft gewechselt haben, eine letzte Superrechnung von über 300 Euro für die Kündigung und die Bezahlung des Routers erhalten. Ein Gesetzesentwurf, der nach neuesten Erkenntnissen gegen die Beschlüsse der Agcom verstößt. In der Entscheidung der Behörde heißt es nämlich, dass die Betreiber dem Nutzer eine kostenlose Änderung ihres Angebots vorschlagen sollten, wenn die Zahlung für die Miete des Modems nicht vorgesehen ist. Alternativ sollten sie dem Endnutzer die Möglichkeit geben, den Vertrag ohne zusätzliche Kosten zu kündigen, abgesehen von der Rückgabe des Modems selbst.

Das regionale Verwaltungsgericht der Region Latium gab der Berufung der Betreiber nur teilweise statt: Die Kunden sind nicht verpflichtet, das Modem nach der Kündigung kostenlos zu behalten, sie können es zurückgeben oder kaufen.


Internetvertrag zu Hause: Was sich für die Nutzer ändert

Das Urteil des regionalen Verwaltungsgerichts der Region Latium stellt auch einen anderen Punkt klar: Wer einen neuen Internetvertrag abschließt, kann auch ein alternatives Modem verwenden. In diesem Punkt haben sich die Telefonanbieter jedoch bereits angepasst und überlassen dem neuen Kunden die Wahlfreiheit. Es gibt noch einige unklare Punkte, die geklärt werden müssen, aber das Urteil des regionalen Verwaltungsgerichts von Latium ist ein guter Ausgangspunkt.


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