Der Staatsrat hat entschieden, dass die Erstattung für 28-Tage-Rechnungen automatisch erfolgen muss. Das hat sich geändert
Die Nachricht, auf die alle Nutzer seit Monaten gewartet haben: Erstattungen für 28-Tage-Rechnungen müssen automatisch erfolgen und dürfen nicht von einzelnen Kunden beantragt werden. Dies hat der Staatsrat in einem am 5. Februar 2020 veröffentlichten Urteil entschieden. Wie in früheren Urteilen entschied der Staatsrat auch in diesem Fall zugunsten der Agcom, die die Telefonanbieter zur unverzüglichen Rückerstattung an die Nutzer verpflichtet hatte.
Die Verwaltungsbehörde wurde von Vodafone in Frage gestellt, das gegen den Beschluss der Behörde für Kommunikationsgarantien geklagt hatte, der eine automatische Rückerstattung vorsah. Nach Ansicht des Staatsrats war die Umstellung auf 28-Tage-Preise eine "unfaire" Geste, die gegen die Rechte der Kunden verstieß. Aus diesem Grund muss die Erstattung unverzüglich und ohne förmlichen Antrag erfolgen. In den letzten Monaten haben die Telefongesellschaften Kündigungspläne aufgestellt, die die Aktivierung von Premium-Diensten als Alternative zu einer Geldrückerstattung vorsehen.
28-Tage-Rechnungen: Wie kann man die Rückerstattung beantragen
Bislang mussten die Nutzer die Rückerstattung der durch die 28-Tage-Rechnung verlorenen Tage selbst über die von den verschiedenen Betreibern zur Verfügung gestellten Instrumente beantragen. Die Entscheidung des Staatsrats ändert alles und legt fest, wie die Erstattung zu erfolgen hat: automatisch.
Eine Entscheidung, die den Telefonbetreibern wahrscheinlich nicht gefallen wird, die aber ein für alle Mal ein genaues Kriterium festlegt. Darüber hinaus hat der Staatsrat festgelegt, dass die Agcom die Befugnis hat, ihre Entscheidungen den Unternehmen aufzuerlegen. Die Behörde für Kommunikationsgarantien war bereit, zur Durchsetzung des Beschlusses Geldstrafen gegen einzelne Betreiber zu verhängen.
28-Tage-Tarife: Wer hat die Erstattung beantragt
Nach Angaben der Tageszeitung La Repubblica haben bisher nur 5 % der Berechtigten ihren Antrag auf Erstattung gestellt. Nun soll der Prozentsatz auf 100 % steigen, wenn die Betreiber beschließen, die Entscheidung der Verwaltungsstelle zu respektieren.