Wie man die Komplexität von LLC und persönlichen Steuern meistert

Einführung:

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den Steuern einer GmbH und den persönlichen Steuern zu verstehen. Vielen Unternehmern ist nicht klar, wie komplex die Führung einer LLC ist und wie sie sich auf ihre persönlichen Steuern auswirkt. Dieser Artikel wird Sie durch den Prozess der Trennung von LLC und persönlichen Steuern führen, so dass Sie die Komplexität mit Leichtigkeit bewältigen können.

eine LLC gründen:

Um die Steuern von LLC und Privatpersonen zu trennen, ist der erste Schritt die Gründung einer LLC. Dazu müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beim Staat einreichen, z. B. die Gründungsurkunde. Sobald die LLC gegründet ist, müssen Sie die Art der Besteuerung für das Unternehmen wählen.

die Art der Besteuerung bestimmen:

LLCs werden von der Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) nicht automatisch als Kapitalgesellschaften besteuert. Stattdessen können LLCs wählen, ob sie als Kapitalgesellschaft, als Personengesellschaft oder als Einzelunternehmen besteuert werden. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen diesen Besteuerungsformen zu kennen und zu wissen, wie sie sich auf Ihr Unternehmen auswirken.

Getrennte Steueranmeldung:

Sobald die Art der Besteuerung feststeht, ist es wichtig, die Steuern für die GmbH und die Einzelperson getrennt einzureichen. Für LLCs, die als Kapitalgesellschaften besteuert werden, müssen Sie das Formular 1120 einreichen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen müssen das Formular 1065 bzw. Schedule C einreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass LLCs und Einzelpersonen getrennt besteuert werden, auch wenn die Einzelperson der einzige Eigentümer der LLC ist.

die Steuerpflicht zu verstehen:

Bei der getrennten Einreichung von Steuern für GmbHs und Privatpersonen ist es wichtig, die Steuerpflicht für beide zu verstehen. Als Eigentümer einer LLC sind Sie nicht persönlich für die Steuern des Unternehmens verantwortlich. Bei der Steuererklärung werden alle Gewinne oder Verluste des Unternehmens in der Steuererklärung der LLC angegeben. In der persönlichen Steuererklärung des Eigentümers wird dann das Einkommen oder der Verlust aus der LLC angegeben.

Beantragung von Steuerabzügen:

Bei der getrennten Einreichung von LLC- und persönlichen Steuern ist es wichtig zu verstehen, welche Abzüge für beide geltend gemacht werden können. Für die LLC sind einige übliche Abzüge Geschäftsausgaben wie Miete, Versorgungsleistungen und Betriebsmittel. Für Privatpersonen können Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer, wie Miete, Nebenkosten und Verbrauchsmaterial, abgezogen werden.

Besteuerung von Geschäftsgewinnen und -verlusten:

Bei der getrennten Steuererklärung von GmbH und Privatperson ist es wichtig zu wissen, wie Gewinne und Verluste zu melden sind. LLC-Gewinne und -Verluste werden in der Steuererklärung des Unternehmens angegeben. Befindet sich die LLC jedoch im Besitz einer Einzelperson, werden die Gewinne und Verluste in der Steuererklärung der Einzelperson angegeben.

Zahlung der Selbstständigkeitssteuer:

Wenn die LLC einer Einzelperson gehört, ist diese für die Zahlung der Selbstständigensteuer auf das Einkommen des Unternehmens verantwortlich. Diese Steuer wird in der Steuererklärung der Einzelperson ausgewiesen und ist von den Steuern der LLC getrennt.

Genaue Aufzeichnungen führen:

Es ist wichtig, genaue Aufzeichnungen über die Gewinne und Verluste der LLC sowie der Einzelperson zu führen. Dazu gehört die Aufbewahrung von Quittungen für Ausgaben sowie die Verfolgung von Einnahmen und Ausgaben. Genaue Aufzeichnungen helfen dabei, sicherzustellen, dass die Steuern korrekt eingereicht werden und dass die Einzelperson keine zu hohen oder zu niedrigen Steuern zahlt.

Schlussfolgerung:

Die Trennung von GmbH- und persönlichen Steuern kann ein komplexer und verwirrender Prozess sein. Wenn Sie jedoch die verschiedenen Steuerarten verstehen, die Steuern getrennt einreichen und genaue Aufzeichnungen führen, können Sie die Komplexität der Steuern für GmbHs und Privatpersonen in den Griff bekommen. Mit der richtigen Anleitung und Vorbereitung können Sie die Steuern für GmbHs und Privatpersonen effizient trennen.

FAQ
Kann ich meine persönlichen Steuern und die Steuern der LLC zusammen einreichen?

Nein, Sie können Ihre persönlichen und LLC-Steuern nicht zusammen einreichen. Eine LLC ist eine von ihren Eigentümern getrennte juristische Person und muss daher ihre eigene Steuererklärung abgeben. Je nachdem, wie Ihre LLC strukturiert ist, können Sie Ihre persönlichen Steuern jedoch möglicherweise als Einzelunternehmer einreichen, was es Ihnen ermöglichen würde, die Einnahmen und Ausgaben Ihrer LLC in Ihre persönliche Steuererklärung aufzunehmen.

Sollte ich eine getrennte Steuererklärung abgeben, wenn ich eine LLC habe?

Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort, da die beste Option für die Steuererklärung einer LLC von einer Reihe von Faktoren abhängt, darunter die Struktur der LLC, die persönliche Steuersituation der Eigentümer und die Einnahmen und Ausgaben der LLC. Im Allgemeinen ist es jedoch ratsam, sich von einem Steuerfachmann beraten zu lassen, um die beste Art der Steuererklärung für Ihre LLC zu bestimmen.

Kann das Finanzamt eine LLC wegen persönlicher Steuern belangen?

Wenn es sich bei der LLC um eine Ein-Mann-LLC handelt (d. h. nur ein Eigentümer), kann das Finanzamt die LLC für die persönlichen Steuern des Eigentümers belangen. Dies liegt daran, dass der Eigentümer und die LLC für Steuerzwecke als ein und dieselbe Person betrachtet werden. Handelt es sich jedoch um eine LLC mit mehreren Mitgliedern (d. h. mit mehreren Eigentümern), kann das Finanzamt nur die Steuern der LLC, nicht aber die persönlichen Steuern der Eigentümer einfordern.

Verlangt die IRS getrennte Geschäfts- und Privatkonten?

Ja, die IRS verlangt, dass Sie getrennte Geschäfts- und Privatkonten führen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Finanzen Ihres Unternehmens ordnungsgemäß nachverfolgt und gemeldet werden. Getrennte Konten erleichtern auch den Abgleich Ihrer Geschäftsausgaben zum Zeitpunkt der Steuererklärung.