Wenn es um die Steuererklärung geht, ist es für Geschäftsinhaber wichtig zu verstehen, welche Geschäftsausgaben auf ihrem Formular Schema C abzugsfähig sind. Das Formular „Schedule C“ wird von Einzelunternehmern verwendet, um ihre Geschäftseinnahmen und -ausgaben für das Jahr anzugeben. Es ist wichtig zu wissen, welche Betriebsausgaben abzugsfähig sind und welche nicht, damit Sie Ihre Abzüge maximieren und Ihre Steuerlast minimieren können.
Im Allgemeinen müssen die Ausgaben für den Betrieb des Unternehmens „gewöhnlich und notwendig“ sein, und sie müssen angemessen sein. Außerdem müssen die Ausgaben während des Steuerjahres gezahlt werden oder anfallen, damit sie abzugsfähig sind. Außerdem dürfen die Ausgaben keine persönlichen Ausgaben sein und müssen in direktem Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen.
Es gibt eine Reihe üblicher Geschäftsausgaben, die auf Liste C abzugsfähig sind. Dazu gehören im Allgemeinen Werbe- und Marketingausgaben, Bürobedarf, Fahrzeugkosten, Reise- und Bewirtungskosten, Versicherungsprämien und Honorare.
Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer können auf Liste C abgezogen werden, sofern der Raum ausschließlich und regelmäßig für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Ausgaben wie Miet- oder Hypothekenzahlungen, Versorgungsleistungen, Reparaturen und Wartung sowie Abschreibungen können für den geschäftlich genutzten Teil des Hauses abgezogen werden.
Pkw- und Lkw-Ausgaben können auf Liste C abgezogen werden, sofern sie für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Geschäftsinhaber können entweder die tatsächlichen Ausgaben wie Benzin, Öl, Versicherung und Reparaturen absetzen oder den Standard-Kilometerpreis verwenden, um die Kosten abzuziehen.
Reise- und Unterhaltungskosten sind auf Liste C abzugsfähig, sofern sie in direktem Zusammenhang mit dem Geschäft stehen und angemessen sind. Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören Flugkosten, Hotelkosten, Mahlzeiten und Bewirtungskosten.
Unternehmer sind berechtigt, Beiträge zu ihrem eigenen Altersvorsorgeplan abzuziehen. Dazu gehören Beiträge zu SEP-Plänen (Simplified Employee Pension), individuellen 401(k)-Plänen und SIMPLE-Plänen (Savings Incentive Match Plan for Employees).
Berufskosten sind auf Liste C abzugsfähig, sofern sie in direktem Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen. Beispiele für abzugsfähige Honorare sind Buchhalterhonorare, Anwaltshonorare und alle anderen Honorare, die an Fachleute für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen gezahlt werden.
Versicherungsprämien für unternehmensbezogene Policen sind auf Liste C abzugsfähig. Dazu gehören Prämien für Krankenversicherungen, Haftpflichtversicherungen und andere unternehmensbezogene Versicherungspolicen.
Sonstige Ausgaben auf Liste C sind die Geschäftsausgaben, die in keine andere Kategorie fallen. Dazu gehören z. B. Werbung, Anwaltskosten, Büromaterialien oder andere verschiedene Geschäftsausgaben.
Es gibt eine Reihe verschiedener Ausgaben, die als abzugsfähige Betriebsausgaben gelten können, je nach Art des Unternehmens und der angefallenen spezifischen Ausgaben. Im Allgemeinen lassen sich die Betriebsausgaben in zwei Hauptkategorien einteilen: Betriebsausgaben und Investitionsausgaben.
Betriebsausgaben sind Ausgaben, die im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebs anfallen, z. B. Miete, Versorgungsleistungen, Gehaltsabrechnung und allgemeiner Bürobedarf. Diese Ausgaben sind in der Regel steuerlich absetzbar.
Investitionsausgaben sind Ausgaben, die für den Erwerb oder die Verbesserung langfristiger Vermögenswerte wie Gebäude, Maschinen oder Fahrzeuge anfallen. Diese Ausgaben sind in der Regel steuerlich nicht absetzbar, können aber für eine Abschreibung oder eine andere besondere steuerliche Behandlung in Betracht kommen.
Zu den Abzügen, die Selbstständige in Schedule C geltend machen können, gehören:
– Gründungskosten
– Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer
– Reise- und Bewirtungskosten
– Betriebsmittel und Ausrüstung
– Marketing- und Werbekosten
– Honorare
– Zinsen und Steuern
Es gibt einige wenige Abzüge, die Sie ohne Belege geltend machen können, aber sie beschränken sich meist auf Ausgaben, die als „üblich und notwendig“ gelten. Dazu gehören Dinge wie Büromaterial, Kilometergeld und Geschäftsessen.