Abgelaufene oder nicht in Anspruch genommene Urheberrechte sind solche, die nicht mehr unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes stehen. Diese Urheberrechte sind in der Regel darauf zurückzuführen, dass ein Urheberrechtsinhaber sein Urheberrecht nicht erneuert hat oder der Inhaber nicht ermittelt werden konnte. Das Erlöschen oder der nicht in Anspruch genommene Status eines Urheberrechts kann für diejenigen, die das Werk nutzen wollen, bestimmte rechtliche Möglichkeiten und Risiken mit sich bringen.
Urheberrechte sind in der Regel für die Lebenszeit des Urhebers plus 70 Jahre geschützt. Dann erlischt das Urheberrecht und das Werk wird gemeinfrei. Das bedeutet, dass jeder das Werk frei nutzen kann, ohne eine Erlaubnis einzuholen oder Tantiemen zu zahlen.
In einigen Fällen können die Inhaber von Urheberrechten ihr Urheberrecht verlängern. Die Anforderungen für eine Verlängerung hängen in der Regel von der Gerichtsbarkeit des Urheberrechtsinhabers ab, umfassen aber in der Regel die Einreichung der entsprechenden Dokumente bei der Urheberrechtsbehörde und die Zahlung der erforderlichen Gebühren.
Ein nicht beanspruchtes Urheberrecht ist ein Urheberrecht, das keinen identifizierbaren Inhaber hat. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Urheberrechtsinhaber nicht ausfindig gemacht werden kann oder wenn der Urheberrechtsinhaber verstorben ist, ohne ein Testament zu hinterlassen, in dem er jemanden als Eigentümer des Urheberrechts benennt.
Die Nutzung eines nicht beanspruchten Urheberrechts kann ein riskantes Unterfangen sein, da es niemanden gibt, der die Erlaubnis zur Nutzung des Werks erteilt. Wenn das Werk jedoch gemeinfrei ist, ist es im Allgemeinen sicher, es ohne Erlaubnis zu verwenden.
Zu den Risiken der Nutzung eines nicht beanspruchten Urheberrechts gehören mögliche Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen oder die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der rechtmäßige Urheberrechtsinhaber auftaucht und rechtliche Schritte gegen den Nutzer einleitet.
Die „Fair Use“-Doktrin ist eine rechtliche Ausnahme, die die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers erlaubt. Sie wird im Allgemeinen in Fällen angewandt, in denen die Nutzung des Materials „transformativ“ ist oder zu Bildungszwecken erfolgt.
Um sich vor nicht beanspruchten Urheberrechten zu schützen, ist es wichtig, dass Sie vor der Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks Ihre Sorgfaltspflicht erfüllen. Dazu gehört, dass Sie den Urheberrechtsstatus des Werks recherchieren und sicherstellen, dass Sie nicht gegen die Rechte eines potenziellen Urheberrechtsinhabers verstoßen.
Das Interesse an nicht beanspruchten Urheberrechten hat in den letzten Jahren zugenommen, und es gibt eine Reihe von Ressourcen, die denjenigen helfen, die mehr über die rechtlichen Auswirkungen der Verwendung nicht beanspruchter Werke erfahren möchten. Dazu gehören Bücher, Websites und Konferenzen, die sich mit diesem Thema befassen.
Es ist nicht möglich, ein abgelaufenes Urheberrecht zu kaufen. Das Urheberrecht ist eine Form des Rechtsschutzes, die den Schöpfern von Originalwerken gewährt wird. Dieser Schutz ist zeitlich begrenzt, und sobald er abläuft, gilt das Werk als gemeinfrei. Das bedeutet, dass jeder das Werk nutzen oder vervielfältigen kann, ohne eine Genehmigung des Urheberrechtsinhabers einzuholen.
Wenn der Urheberrechtsschutz ausläuft, wird das betreffende Werk gemeinfrei und kann von jedermann ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers verwendet werden.
Ja, Sie können ein Urheberrecht verlängern, wenn es abgelaufen ist. Das Verfahren ist recht einfach und kann online durchgeführt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, abgelaufene Urheberrechte zu finden. Eine Möglichkeit ist die Suche in der Datenbank des Copyright Office für registrierte Werke. Eine andere Möglichkeit ist die Suche in Online-Datenbanken wie Copyrights.gov des Copyright Clearance Center. Und schließlich können Sie im Catalog of Copyright Entries des U.S. Copyright Office nach abgelaufenen Urheberrechten suchen.
Ja, Disney kann das Urheberrecht an Micky Maus verlängern. Das Urheberrecht gibt den Urhebern das ausschließliche Recht, die Nutzung ihrer Werke für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Danach wird das Werk gemeinfrei, d. h. jeder kann es ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers nutzen. Die Urheberrechtsinhaber können jedoch ihr Urheberrecht vor Ablauf der Frist erneuern, was Disney mit Mickey Mouse getan hat. Das ursprüngliche Urheberrecht an Micky Maus lief 1983 aus, aber Disney hat es erneuert, so dass das Urheberrecht nun bis 2023 gilt.