Die Steuergutschrift für ausländische Steuern ist eine Steuervergünstigung für Steuerzahler, die Steuern an eine ausländische Regierung für Einkommen zahlen, das auch in den USA besteuert wird. Die Steuergutschrift ermöglicht es den Steuerzahlern, ihre US-Steuerschuld um den Betrag der gezahlten ausländischen Steuern zu reduzieren. Die ausländische Steuergutschrift kann auf jede Art von US-Einkommenssteuer angerechnet werden, auch auf die Alternative Minimum Tax (AMT).
Um die ausländische Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, müssen die Steuerzahler die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Die ausländischen Einkünfte müssen in den Vereinigten Staaten steuerpflichtig sein
– Die ausländischen Einkünfte müssen in einer US-Steuererklärung angegeben werden
– Die ausländischen Steuern müssen an eine ausländische Regierung gezahlt worden sein
– Die ausländischen Steuern müssen auf Einkünfte gezahlt worden sein, die ebenfalls in den Vereinigten Staaten steuerpflichtig sind
Der Betrag der ausländischen Steuergutschrift, der beansprucht werden kann, entspricht dem Betrag der gezahlten ausländischen Steuern bis zu dem Betrag der auf dieselben Einkünfte fälligen US-Steuern. Zuviel gezahlte ausländische Steuern können nicht zur Verrechnung mit anderen US-Steuern verwendet werden.
Steuerzahler können die ausländische Steuergutschrift beantragen, indem sie das Formular 1116, Foreign Tax Credit, ausfüllen. Dieses Formular muss bei der Einreichung der US-Steuererklärung des Steuerzahlers beigefügt werden.
Wenn die gezahlten ausländischen Steuern den Betrag der für dasselbe Einkommen fälligen US-Steuern übersteigen, können die überschüssigen ausländischen Steuern übertragen und zur Verrechnung mit US-Steuern in künftigen Jahren verwendet werden. Der Übertragungszeitraum für die ausländische Steuergutschrift beträgt 10 Jahre.
Um die ausländische Steuergutschrift zu beantragen, müssen die Steuerzahler das Formular 1116 ausfüllen und ihrer US-Steuererklärung beifügen. Das Formular muss detaillierte Informationen über die gezahlten ausländischen Steuern enthalten, einschließlich des Herkunftslandes, der Höhe der gezahlten ausländischen Steuern und der Art des Einkommens, auf das die Steuern gezahlt wurden.
Bei der Beantragung der Steuergutschrift für ausländische Steuern ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Angaben im Formular 1116 korrekt sind. Jegliche Fehler oder Auslassungen können zur Verweigerung der Gutschrift führen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die ausländischen Steuern auf Einkommen gezahlt wurden, das auch in den USA steuerpflichtig ist.
Durch die Inanspruchnahme der ausländischen Steuergutschrift können Steuerzahler ihre US-Steuerschuld um den Betrag der gezahlten ausländischen Steuern verringern. Dies kann zu erheblichen Steuereinsparungen für Steuerzahler mit im Ausland erzieltem Einkommen führen. Außerdem kann die ausländische Steuergutschrift übertragen und zur Verrechnung mit US-Steuern in künftigen Jahren verwendet werden.
Ja, Sie können eine ausländische Steuergutschrift aus früheren Jahren in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Gutschrift kann für Steuern in Anspruch genommen werden, die an ein anderes Land für Einkommen gezahlt wurden, das auch in den USA steuerpflichtig ist. Um die Gutschrift zu beantragen, müssen Sie das Formular 1116 zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen.
Sie können Ihre ausländische Steuergutschrift auf Turbotax übertragen, indem Sie die folgenden Schritte ausführen:
1. Gehen Sie zum Abschnitt „Gutschriften“ in Ihrer Steuererklärung.
2. Klicken Sie auf die Registerkarte „Ausländische Steuergutschrift“.
3. Geben Sie den Betrag Ihrer ausländischen Steuergutschrift aus Ihrer Steuererklärung des Vorjahres ein.
4. Turbotax überträgt automatisch alle nicht genutzten ausländischen Steuergutschriften aus Ihrer Steuererklärung des Vorjahres.
Ja, Sie können sich dafür entscheiden, die ausländische Steuergutschrift nicht zurückzutragen. Dazu müssen Sie das Formular 1116 zusammen mit Ihrer Steuererklärung für das betreffende Jahr einreichen.
Die internationalen Steuergutschriften können bis zu zwei Jahre nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie entstanden sind, vorgetragen werden.
Die Antwort auf diese Frage hängt von der Art des Abzugs ab, den Sie vornehmen. Wenn Sie z. B. einen Abzug für Geschäftsausgaben geltend machen, können Sie diese Abzüge so lange vortragen, wie Sie Belege dafür haben. Wenn Sie jedoch einen Abzug für Kapitalverluste geltend machen, können Sie diese nur maximal drei Jahre lang vortragen.