Anlagevermögen sind Wertgegenstände, die ein Unternehmen besitzt und zur Erzielung seiner Erträge verwendet. Sie sind langfristiger Natur und umfassen materielle Güter wie Grundstücke, Gebäude und Ausrüstungen sowie immaterielle Güter wie Urheberrechte, Patente und Marken.
Jedes Unternehmen muss sich an allgemein anerkannte Prüfungsstandards halten, wenn es um Anlagevermögen geht, wozu auch die Überprüfung der Richtigkeit der Bewertung des Vermögensgegenstands gehört. Dazu gehört die Überprüfung, ob der Vermögensgegenstand vorhanden ist, ob er richtig identifiziert wurde und ob der Wert des Vermögensgegenstandes in der Bilanz des Unternehmens richtig ausgewiesen ist.
Um das Anlagevermögen genau zu prüfen, ist es wichtig, jeden Gegenstand genau zu identifizieren. Dazu gehören Typ, Modell, Seriennummer und andere einschlägige Informationen. Diese Informationen müssen genau nachverfolgt und verbucht werden, um eine ordnungsgemäße Prüfung zu gewährleisten.
Bei der Prüfung von Anlagegütern muss sich ein Unternehmen vergewissern, dass die Güter existieren und sich in dem vom Unternehmen angegebenen Zustand befinden. Dies kann physische Inspektionen beinhalten und die Überprüfung durch Dritte erfordern.
Der Wert des Anlagevermögens muss genau erfasst und in den Jahresabschlüssen des Unternehmens ausgewiesen werden. Um die Richtigkeit zu gewährleisten, muss das Unternehmen den Marktwert des Anlagevermögens genau einschätzen.
Das Anlagevermögen kann im Laufe der Zeit abgeschrieben werden. Dazu muss ein Unternehmen den Abschreibungssatz für jeden Vermögensgegenstand berechnen und die Abschreibung in den Jahresabschlüssen des Unternehmens ausweisen.
Wenn ein Anlagegut nicht mehr benötigt wird, muss es ordnungsgemäß veräußert werden. Dazu gehört, dass die entsprechenden Steuererklärungen abgegeben werden und die Veräußerung in den Jahresabschlüssen des Unternehmens ordnungsgemäß ausgewiesen wird.
Es ist wichtig, über angemessene interne Kontrollen zu verfügen, um sicherzustellen, dass das Anlagevermögen ordnungsgemäß verbucht und geprüft wird. Dazu gehören ordnungsgemäße Verfahren für den Erwerb, die Instandhaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten.
Prüfungsverfahren für das Anlagevermögen sind ein wichtiger Bestandteil der ordnungsgemäßen Führung von Finanzunterlagen und der Sicherstellung der Richtigkeit der Unternehmensabschlüsse. Dieser umfassende Leitfaden gibt einen Überblick über die verschiedenen Prüfungsverfahren, die für das Anlagevermögen erforderlich sind, von der Identifizierung der Posten und der Überprüfung der Vermögenswerte bis hin zur Abschreibung und Veräußerung. Die Kenntnis dieser Prüfungsverfahren kann Unternehmen dabei helfen, die Richtigkeit ihrer Jahresabschlüsse zu gewährleisten und die Einhaltung der allgemein anerkannten Prüfungsstandards sicherzustellen.
Es gibt fünf Prüfungsverfahren:
1. Durchsicht der Jahresabschlüsse des Mandanten und Bewertung der allgemeinen finanziellen Lage.
2. Befragung der Geschäftsleitung über ihre Buchführungs- und Finanzverfahren.
3. Einsichtnahme in relevante Dokumente und Unterlagen.
4. die physische Bestandsaufnahme des Kunden zu beobachten.
5. Prüfung der Buchführungskontrollen des Kunden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Anlagevermögen bei einer Prüfung zu überprüfen. Eine Möglichkeit besteht darin, das Anlagevermögen physisch zu inspizieren. Dies kann durch die Betrachtung des Vermögensgegenstandes selbst oder durch die Überprüfung von Unterlagen geschehen, die die Existenz des Vermögensgegenstandes belegen, wie z. B. eine Bestellung oder eine Rechnung.
Eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung von Anlagegütern ist die Durchsicht der Bücher und Unterlagen des Unternehmens. Dazu gehört auch ein Blick in das Anlagenverzeichnis, das eine Liste aller Vermögenswerte des Unternehmens enthält, sowie in die Belegunterlagen. Zu diesen Belegen gehören beispielsweise Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge.
Schließlich können Sie das Anlagevermögen überprüfen, indem Sie mit der Geschäftsführung sprechen. So können Sie sich ein Bild davon machen, wie das Anlagevermögen genutzt wird und ob es ordnungsgemäß gewartet wird oder nicht.
Die Prüfungsziele für das Anlagevermögen bestehen darin, sicherzustellen, dass die Vermögensgegenstände ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst sind und dass sie in Übereinstimmung mit der Genehmigung der Geschäftsleitung verwendet werden. Darüber hinaus sollte der Prüfer sicherstellen, dass die Vermögensgegenstände ordnungsgemäß bewertet und die damit verbundenen Ausgaben ordnungsgemäß verbucht werden.
Unter dem Verfahren für das Anlagevermögen versteht man den Prozess der Anschaffung, Abschreibung und Veräußerung des Anlagevermögens eines Unternehmens. Dieser Prozess umfasst in der Regel die folgenden Schritte:
1. Erwerb der Anlage: Das Unternehmen kauft die Anlage oder erwirbt sie auf andere Weise.
2. Abschreibung des Vermögenswerts: Das Unternehmen verrechnet die Kosten des Vermögenswerts mit seinem Gewinn über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts.
3. Abgang des Vermögenswerts: Das Unternehmen verkauft oder veräußert den Vermögenswert, wenn er nicht mehr benötigt wird.
Es gibt sieben Prüfungsverfahren:
1. Planung und Risikobewertung
2. Interne Kontrollen
3. Jahresabschluss
4. Compliance
5. Prüfung
6. Dokumentation
7. Berichterstattung