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Seit Januar 2020 dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren, für die man sonst den Führerschein der Klasse A1 braucht. Im Amtsdeutsch: Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196.
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Die schnellste, mei 15 PS sind 15 PS = ca. 115km/h Mehr wird es nicht werden.
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Um den Motor der Yamaha MT 125 zu entdrosseln muss man am Chip bzw. der CDI des Motors Hand anlegen. Eine Tuning CDI hebt die Drehzahlbegrenzung auf. Ein solcher Chip optimiert die Vorzündung des Motors und verbessert dadurch die Leistung.
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Wie auch die Jahre zuvor hat eine KTM das Zepter in der Hand – die 125 Duke schnappt sich mit 20,5 Prozent der Leserstimmen und einem netten Vorsprung den ersten Platz. Auf Platz zwei schiebt sich die Honda Monkey 125 vor (11,9 %).
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Was die Leistung anbelangt, so kann die Höchstgeschwindigkeit der 125er 100 km/h übersteigen - bis zu einem Höchstwert von 110 bis 115 km/h. So kann sich der Fahrer unbesorgt auch auf die Straße außerhalb der Stadt begeben.
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Kawasaki und Honda: eine kleine Ninja und ein Retro-Flitzer
Platz 7: Die Kawasaki Z 125 hat sich in der 125er-Klasse bestens etabliert. Sie ist technisch beinahe identisch mit der verkleideten Mini-Ninja. Das bedeutet, dass sie einen 15 PS starken Einzylinder hat, der 113 km/h Höchstgeschwindigkeit möglich macht.
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Platz 7: Die Kawasaki Z 125 hat sich in der 125er-Klasse bestens etabliert. Sie ist technisch beinahe identisch mit der verkleideten Mini-Ninja. Das bedeutet, dass sie einen 15 PS starken Einzylinder hat, der 113 km/h Höchstgeschwindigkeit möglich macht.
Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu.
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Aprilia RS 125, Kawasaki Ninja 125
Immerhin: 120 km/h Höchstgeschwindigkeit sind drin.
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Immerhin: 120 km/h Höchstgeschwindigkeit sind drin.
Trotz 11 kW/15 PS ist nur eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h drin.
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Seit Januar 2020 dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren, für die man sonst den Führerschein der Klasse A1 braucht. Im Amtsdeutsch: Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196.
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