Wenn Ihr Unternehmen über einen längeren Zeitraum keinen Umsatz erzielt, kann es zu einer Umsatzlücke kommen. In den meisten Situationen besteht die beste Möglichkeit, eine Umsatzlücke zu melden, darin, die Umsatzerlöse einfach so zu melden, wie sie aufgetreten sind (oder nicht aufgetreten sind). Unternehmen müssen jedoch einige zusätzliche Details zu Umsatzlücken aufgrund nicht fortgeführter Aktivitäten und außerordentlicher Posten hinzufügen. Unternehmen können die Einzelheiten wesentlicher Umsatzlücken auch in den Fußnoten des Jahresabschlusses angeben.
Umsatzlücke aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Wenn Ihr Unternehmen Einnahmen verloren hat, weil es die Produktion vorübergehend eingestellt oder seinen Geschäftsstandort verlegt hat, können Sie Einnahmen und Ausgaben wie gewohnt melden. Wenn Ihr Unternehmen jedoch aufgrund nicht fortgeführter Aktivitäten eine Umsatzlücke aufweist, müssen Sie der Gewinn- und Verlustrechnung einige zusätzliche Details hinzufügen. Aus buchhalterischen Gründen bedeutet nicht fortgeführte Aktivitäten, dass Sie diesen Geschäftsbereich vollständig veräußert haben oder er derzeit zum Verkauf steht. Führen Sie die Umsatzerlöse aus nicht fortgeführten Aktivitäten als Position unter dem Betriebsergebnis im Abschnitt Umsatz der Gewinn- und Verlustrechnung auf. Auf diese Weise erfahren die Leser, dass die Einnahmen nicht wieder auftreten werden, da Sie den Shop in diesem bestimmten Bereich geschlossen haben.
Ertragslücke aus außerordentlichen Posten
Manchmal verursachen unwahrscheinliche Ereignisse ungewöhnliche Einnahmen oder Umsatzlücken für ein Unternehmen. Wenn in Ihrem Unternehmen aufgrund eines außerordentlichen Postens eine erhebliche Umsatzlücke auftritt, können Sie diese unter der Position des Netto-Betriebsergebnisses ausweisen. Um als außerordentlicher Posten eingestuft zu werden, muss das, was passiert ist, ungewöhnlicher Natur gewesen sein, nicht mit gewöhnlichen Unternehmensaktivitäten in Zusammenhang stehen und nur selten auftreten. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise aufgrund eines Erdbebens in einer Region, in der es selten zu Erdbeben kommt, Umsatzverluste aufweist, sollten Sie Umsatzverluste in den Fußnoten des Jahresabschlusses angeben.
Ertragslücken bei nicht wiederkehrenden Artikeln
Oft verliert ein Unternehmen Einnahmen aus einer Situation, die nicht der Definition eines außergewöhnlichen Gegenstands entspricht, aber dennoch ein ungewöhnlicher Umstand ist. Wenn das Unternehmen beispielsweise aufgrund eines Streiks oder einer ungewöhnlichen Bestandsabschreibung Einnahmen verloren hat, gelten Verluste als nicht wiederkehrende Posten. Ein Unternehmen kann die Größe der Umsatzlücke schätzen, indem es die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Abrechnungszeitraum ohne die nicht wiederkehrenden Posten vergleicht. Die Differenz zwischen den beiden Zahlen besteht in Umsatzverlusten aus nicht wiederkehrenden Posten. Diese Art von ungewöhnlichen Posten kann wie außerordentliche Posten unterhalb der Position des Netto-Betriebsergebnisses ausgewiesen werden.
Zusätzliche Diskussion
Unabhängig davon, wie Umsatzlücken in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden, können Unternehmen Umsatzlücken auch in den Fußnoten des Jahresabschlusses erörtern. Nehmen Sie einen Abschnitt mit Managementdiskussionen und -analysen in den Jahresabschluss auf, um die Betriebsergebnisse genauer zu erläutern. Das Management sollte diese Gelegenheit nutzen, um detaillierter auf die Art und den Zeitpunkt erheblicher Ertragslücken und die möglichen Auswirkungen auf künftige Finanzgeschäfte einzugehen.