So beanspruchen Sie den Internetdienst als Geschäftskosten


Um den Internetdienst als Abzug der Geschäftskosten geltend zu machen, muss der Internetdienst im Geschäftsverlauf normal und notwendig sein. Nur der Teil der geschäftlichen Aktivitäten im Internet ist abzugsfähig. Wo der Abzug vorgenommen werden soll, hängt von der Geschäftseinheit ab. Die gebräuchlichsten Unternehmen sind Personengesellschaften, Unternehmen und Einzelunternehmen. Ein Steuerzahler sollte alle seine Einnahmen im Zusammenhang mit den Kosten des Internetdienstes aufbewahren, um diese Kosten ordnungsgemäß abziehen zu können.

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Bestimmen Sie, wie lange das Internet für geschäftliche Aktivitäten im Vergleich zu persönlichen Aktivitäten verwendet wird. Dies gilt nur, wenn ein Heimbüro für kleine Unternehmen genutzt wird. Zum Beispiel führt eine Kleinunternehmerin eine Firma von ihrem Haus aus. Sie nutzt das Internet von zu Hause aus, nutzt das Internet jedoch nur etwa 60 Prozent der Zeit für geschäftliche Aktivitäten.

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Multiplizieren Sie die jährliche Internetrechnung mit dem Prozentsatz, der im Geschäftsleben verwendet wird. Normalerweise sind Internetrechnungen monatlich, daher muss der Eigentümer möglicherweise die Internetrechnung jedes Monats summieren. Zum Beispiel zahlt die Kleinunternehmerin im Internet 50 US-Dollar pro Monat, sodass ihre gesamte Internetrechnung für das Jahr 600 US-Dollar beträgt. Dann entsprechen 600 mal 60 Prozent 360 Dollar. Dies ist der abzugsfähige Betrag. Wenn ein Eigentümer einen anderen Geschäftssitz als das Haus hat, kann der Eigentümer die vollständige Nutzung des Internets abziehen, da es nicht für persönliche Zwecke genutzt wird.

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Schreiben Sie „Business Internet Service Expense“ und den abzugsfähigen Betrag unter Teil V von Form 1040 Schedule C, wenn Sie als Einzelunternehmer einreichen. Übertragen Sie dann den Gesamtbetrag von Teil V in Zeile 27 des Formulars 1040 Schedule C.

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Schreiben Sie „Business Internet Service Expense“ und den abzugsfähigen Betrag in einen separaten Zeitplan mit allen anderen Abzügen, die nicht auf Formular 1120 aufgeführt sind, wenn Sie als Unternehmen einreichen. Übertragen Sie dann den Gesamtbetrag aus dem beigefügten Zeitplan in das Formular 1120, Zeile 26.

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Schreiben Sie „Business Internet Service Expense“ und den abziehbaren Betrag in einen separaten Zeitplan mit allen anderen Abzügen, die nicht auf dem Formular 1065 aufgeführt sind, wenn Sie als Partnerschaft einreichen. Übertragen Sie dann den Gesamtbetrag aus dem beigefügten Zeitplan in das Formular 1065, Zeile 20.