Das Hauptziel einer Prüfung besteht darin, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt zu vermitteln. Die Erstellung des Prüfungsberichts ist der letzte Schritt eines Prüfungszyklus. Der Bericht gibt die Beurteilung des Abschlussprüfers über die Richtigkeit und Fairness des Abschlusses wieder. In Übereinstimmung mit den International Audit Standards (IAS) sollte der Bericht einen Absatz über den Umfang der Prüfung enthalten, der auf den einleitenden Absatz folgt.
Umstände, unter denen eine Einschränkung des Geltungsbereichs auftritt
Wenn der Abschlussprüfer nicht alle Informationen und Erläuterungen erhält, die er für den Abschluss der Prüfung für erforderlich hält, kommt es im Allgemeinen zu einer Einschränkung des Umfangs. Der Abschlussprüfer kann daher keine objektive Schlussfolgerung aus seiner Analyse hinsichtlich des wirtschaftlichen Status des Unternehmens ziehen. Das Management kann zur Einschränkung des Abschlussprüfers beitragen, indem es sich weigert, alle erforderlichen Informationen zu liefern. Die Zerstörung von Buchhaltungsunterlagen schränkt auch die Fähigkeit des Abschlussprüfers ein, ein Urteil abzugeben.
Qualifizierte Meinung
Eine Einschränkung des Geltungsbereichs kann entweder zu einem qualifizierten Prüfungsurteil oder zu einem Haftungsausschluss des Abschlussprüfers im Bericht führen. Wenn die Beschränkung wesentlich, aber nicht grundlegend ist, gibt der Abschlussprüfer ein qualifiziertes Prüfungsurteil ab. Dies bedeutet, dass alle anderen Angelegenheiten der Prüfung in Ordnung sind, mit Ausnahme der Einschränkung des Umfangs des Prüfungsprozesses. Der Abschlussprüfer hat daher einige Vorbehalte gegen die Richtigkeit und Fairness des Jahresabschlusses, die den wirtschaftlichen Status des Unternehmens widerspiegeln.
Haftungsausschluss
Ein Haftungsausschluss entsteht, wenn die Beschränkung so grundlegend ist, dass der Abschlussprüfer kein Prüfungsurteil abgeben kann. Die Due Diligence ist eine der Aufgaben eines Abschlussprüfers. Wenn der Abschlussprüfer der Ansicht ist, dass wichtige Aufzeichnungen, Materialien oder Erklärungen fehlen, die für die Prüfung von entscheidender Bedeutung sind, ist ein Haftungsausschluss unabdingbar. Der Abschlussprüfer sollte ausdrücklich die Art der Beschränkung und mögliche Anpassungen des Jahresabschlusses angeben, durch die die Beschränkung aufgehoben werden kann.
Materialität und Fundamentalität
Vor der Veröffentlichung eines geänderten Berichts – qualifiziert oder Haftungsausschluss – muss der Abschlussprüfer die Wesentlichkeit und Fundamentalität der Beschränkung bewerten. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs ist wesentlich, wenn die Unzulänglichkeit die im Jahresabschluss enthaltene Einschätzung des wirtschaftlichen Status des Unternehmens ändern kann. Die Beschränkung des Geltungsbereichs ist von grundlegender Bedeutung, wenn die Unzulänglichkeit von entscheidender Bedeutung ist und die Auslegung des Abschlusses völlig verändern oder sogar bedeutungslos machen kann.