Einreichen von Gründungsunterlagen


Eine Gesellschaft ist eine von ihren Eigentümern verschiedene Geschäftseinheit, was bedeutet, dass die Eigentümer nicht persönlich für die Verpflichtungen der Gesellschaft haftbar gemacht werden können. Bei anderen Geschäftstypen, wie z. B. einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft, haften die Eigentümer persönlich für geschäftliche Verpflichtungen, da diese Unternehmen gesetzlich nicht als Unternehmen betrachtet werden. Um die Vorteile eines Unternehmens zu nutzen, müssen Sie zunächst eine Satzung einreichen. Die Satzung dient als Vertrag zwischen der Gesellschaft und Ihrem Staat, daher werden Sie die Satzung bei Ihrer Landesregierung einreichen.

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Besuchen Sie die Website des Außenministers Ihres Staates. Suchen Sie den Abschnitt „Unternehmen“ auf der Website und navigieren Sie zu den Formularen für Unternehmen. Suchen Sie nach dem Formular für die Einreichung der Satzung.

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Füllen Sie das Statutenformular aus. Geben Sie den Namen des Unternehmens an. Der Name muss die Wörter „Corporation“, „Incorporated“, „Limited“ oder „Company“ enthalten. Geben Sie die Anzahl der Aktien an, zu deren Ausgabe das Unternehmen berechtigt ist. Geben Sie die registrierte Adresse des Unternehmens und den Namen seines registrierten Vertreters an. Wenn die Gesellschaft einen Hauptsitz hat, der nicht der eingetragene Sitz ist, geben Sie die Adresse des Hauptsitzes an. Die Gesellschaft muss mindestens einen Gründer haben. Geben Sie den Namen und die Adresse jedes Gründers an. Jeder Gründer muss die Satzung unterzeichnen. Sie können auch den Zweck für die Gründung der Gesellschaft angeben.

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Reichen Sie das Formular ein und zahlen Sie die erforderliche Gebühr. In einigen Staaten können Sie das Formular online einreichen. Bei anderen müssen Sie das Formular und die Zahlung an das Büro des Außenministers senden.

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Senden Sie die Satzung an die auf der Website veröffentlichte Adresse. Um sicherzustellen, dass der Außenminister die Artikel erhält, füllen Sie bei Ihrer Post ein Formular „Rückschein nach Versand“ aus. Sie können die Satzung auch persönlich an den Außenminister liefern, um den Erhalt sicherzustellen. Wenn Sie den Erhalt der Artikel nicht sicherstellen, können Sie persönlich für die Handlungen des nicht gegründeten Unternehmens haftbar gemacht werden.