Obligatorische elektronische Rechnungsstellung auch für Pauschalbesteuerer? Vorschlag der Regierung


Elektronische Rechnungsstellung könnte auch für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen im Rahmen der Pauschalregelung verpflichtend werden: Vorschlag der Regierung.

Elektronische Rechnungsstellung könnte auch für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, die an erleichterten Regelungen wie der Pauschalregelung teilnehmen, verpflichtend werden. Dies ist der Antrag, den das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) bei der Europäischen Union zusammen mit der Verlängerung der Ermächtigung zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung, die am 31. Dezember 2021 ausläuft, stellen wird.

Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und die damit verbundene Frist wurden vom Europäischen Rat mit dem Beschluss 2018/593 gewährt, der grünes Licht für die Einführung des digitalen Instruments auch zwischen Privatpersonen gab. Das Ziel ist ein zunehmend digitales Steuersystem, das die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ermöglicht. Fabrizia Lapecorella, Generaldirektorin für Finanzen beim MEF, nahm die möglichen Forderungen der italienischen Regierung an die EU während der Anhörung zur Irpef-Reform am 26. März 2021 vorweg. Das Ministerium arbeitet daher an einem Antrag auf Verlängerung bis 2024, der auch die Ausweitung der erleichterten Regelungen betreffen wird. Wenn die Maßnahme genehmigt wird, wird die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung auch für Pauschalbesteuerte eingeführt.

Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung: Die Vorschläge des MEF

Wie von Lapecorella erwartet, arbeitet das MEF daran, die Europäische Kommission zu bitten, die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung bis mindestens 2024 zu verlängern. Gleichzeitig könnte vorgeschlagen werden, die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung auf MwSt-Konten im Rahmen der Pauschalregelungen auszuweiten, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Praktiken zu vereinfachen.

Am 1. Januar 2019 trat die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für MwSt-Konten und Unternehmen in Kraft, während die Einhaltung bei Pauschalregelungen freiwillig war. Andererseits hat sich nach Angaben der Agenzia delle Entrate ein großer Teil derjenigen, die die Pauschalregelungen anwenden, freiwillig dem elektronischen System angeschlossen, auch dank der kostenlosen Instrumente, die von verschiedenen Diensten zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. dem SiFattura-Basic-Tarif von Libero, der bis zum 30. Juni 2021 SiFattura-Pro für diejenigen umfasst, die die Mindest- oder Pauschalregelungen in Anspruch nehmen.


Elektronische Rechnungsstellung für Pauschalbesteuerte: die Vorteile

Trotz der fehlenden Beschränkung haben die Daten der italienischen Steuerbehörden gezeigt, dass sich sogar Steuerbegünstigte für die elektronische Rechnungsstellung entschieden haben. Darüber hinaus bietet dieses System zahlreiche Vorteile, allen voran die Verkürzung der Steuerveranlagungsfrist, die für diejenigen, die ausschließlich elektronische Rechnungen ausstellen, auf vier Jahre verkürzt wird, während sie für diejenigen, die sich für Papierrechnungen entscheiden, fünf Jahre beträgt.

Darüber hinaus können Gewerbetreibende, die Pauschalregelungen in Anspruch nehmen, von der Einfachheit und Schnelligkeit der Dokumentenverwaltung profitieren und bei der Organisation ihrer Buchführung Zeit und damit Geld sparen. Mit dem Libero SiFattura Pro-Tarif erhalten Sie beispielsweise zusätzliche Funktionen wie den Multi-User-Zugang, der es Ihnen ermöglicht, den Zugang zu Ihrer Verwaltungssoftware mit Ihrem Buchhalter zu teilen, so dass Sie Ihre Konten immer in Ordnung halten können.


Schreibe einen Kommentar