Mit dem Beschluss 348/18/CONS bringt die AgCOM die italienischen Vorschriften in Einklang mit der europäischen Richtlinie zur Netzneutralität. Was sich für die Nutzer ändert
Wenn Sie demnächst einen neuen Telefonvertrag abschließen, der auch den Zugang zum Internet einschließt, sollten Sie darauf achten, was darin steht. Ab dem 31. Dezember 2018 tritt die neue AgCOM-Resolution 348/18/CONS, trivialerweise "Free Modem" genannt, in Kraft. Damit kommt Italien der europäischen Richtlinie zur Netzneutralität nach.
Eine Entscheidung, die die Nutzer freut, die aber auf den eisernen Widerstand der Telefongesellschaften stößt. Die Entscheidung wurde Ende Juli veröffentlicht, aber nach einem Antrag von TIM auf Aussetzung, der vom Verwaltungsgericht der Region Latium abgelehnt wurde, auf Eis gelegt. Fastweb und Vodafone haben dagegen getrennte Anträge auf Aufhebung des Beschlusses gestellt und warten noch auf eine Antwort der Verwaltungsrichter von Latium. In der Zwischenzeit müssen sich die Unternehmen jedoch auf die Änderung einstellen und sind bereits gezwungen, die Vertragsbedingungen ihrer Angebote ab dem 1. Dezember zu aktualisieren.
Was ist die "Modem libero"-Resolution
Wie eingangs erwähnt, werden die Nutzer mit der Verabschiedung der AgCOM-Resolution nicht mehr gezwungen sein, den Modem-Router der Telefongesellschaften zu nutzen. Der Betreiber wird also in keiner Weise den Willen seiner Kunden behindern können, ein anderes als das in der Vertragsphase vorgeschlagene Gerät zu verwenden.
Was sich für die Nutzer ändert
Ab dem 31. Dezember kann also jeder, der möchte, das Gerät kaufen, das seinen Bedürfnissen am besten entspricht. Wenn wir z. B. Gamer sind (oder gerne Fernsehserien streamen) und möchten, dass der Datenverkehr von Spielen Vorrang vor anderen Anwendungen hat, sollten wir nach einem Router mit Quality of Service suchen, mit dem wir Prioritäten für den Datenverkehr festlegen können. Letztere sollten auch Anleitungen für die Konfiguration der Modem-Router der verschiedenen Hersteller bereitstellen, damit die Benutzer ein Gerät, das sie gekauft haben oder bereits besitzen, problemlos nutzen können. Schließlich sollten die verschiedenen Angebote sowohl für diejenigen gedacht sein, die weiterhin die vom Betreiber angebotenen Geräte nutzen wollen (d. h. ein "All-inclusive"-Paket), als auch für diejenigen, die es vorziehen, unabhängig zu sein und nicht den Router der von ihnen gewählten Telefongesellschaft für ihren Internetanschluss zu Hause nutzen wollen.