Ab dem 1. Januar 20201 wird die Höchstgrenze für kontaktlose Zahlungen auf 50 Euro erhöht. Das ändert sich für die Nutzer
Wichtige Neuigkeiten für das kontaktlose Bezahlen: Ab dem 1. Januar 2021 wird der Schwellenwert auf maximal 50 Euro angehoben, gegenüber den bisher vorgesehenen 25 Euro. Diese Entscheidung wurde direkt von Visa, Mastercard und Bancomat mitgeteilt und folgt den Empfehlungen der EZB zu digitalen Zahlungen. Das europäische Gremium hatte eine Anhebung des Mindestbetrags gefordert, um den Menschen das Leben zu erleichtern und die Vorschriften zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus einzuhalten.
In den letzten Monaten hat die Bedeutung und Nutzung kontaktloser Zahlungen zugenommen, aber der Mindestbetrag von 25 Euro ist einschränkend. Mit der Erhöhung auf 50 € wird die Nutzung dieses Systems zum Bezahlen von Lebensmitteln oder eines Abendessens in einem Restaurant enorm zunehmen. Was wird sich für die Bürger in ihrem Alltag ändern? Ganz einfach: Sie müssen ihre PIN nicht mehr eingeben, wenn sie mit einer Kreditkarte oder einem Hightech-Gerät bis zu einem Betrag von 50 Euro bezahlen. Bringen Sie einfach Ihre Karte oder Ihr Smartphone in die Nähe der Kasse, um die Zahlung vorzunehmen.
Kontaktloses Bezahlen, 50-Euro-Grenze: Was sich für die Bürger ändert
Ab dem 1. Januar 2021 müssen Sie bei allen Zahlungen unter 50 Euro nicht mehr Ihre Kreditkarten-PIN eingeben. Das neue Limit wurde von Visa, Mastercard und Bancomat festgelegt und wird es den Bürgern erleichtern, im Alltag Geld auszugeben. Die Entscheidung wurde auf Drängen der EZB während des Ausbruchs der Pandemie getroffen. Einige europäische Länder haben sie bereits akzeptiert, und Italien wird dies ab Anfang nächsten Jahres tun. Was bedeutet das für die Bürger? Es ändert sich nichts, außer einem zusätzlichen Service, der im Alltag genutzt werden kann.
Denken Sie daran, dass Sie eine Kreditkarte mit integriertem Chip besitzen müssen, um die Vorteile des kontaktlosen Bezahlens nutzen zu können. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie diesen Vorteil nicht nutzen.
Banken und Händler werden ihre Instrumente und Verfahren in den kommenden Monaten an den neuen Schwellenwert anpassen müssen. Höchstwahrscheinlich reicht eine Softwareaktualisierung durch das Unternehmen, das das Kassensystem anbietet, aus.