Die PEC gibt der Kommunikation den rechtlichen Wert eines Einschreibens und es ist legitim, sich zu fragen, ob eine Eigentumswohnung verpflichtet ist, ein solches zu haben. Das müssen Sie wissen
Ist eine Eigentumswohnung verpflichtet, einen zertifizierten elektronischen Briefkasten zu haben? Was ist mit dem Verwalter der Eigentumswohnung? Dies sind zwei legitime Fragen, die man sich stellen muss, nachdem die PEC für registrierte Fachleute, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen obligatorisch geworden ist. Die Antwort lautet jedoch nein, da das Wohnungseigentum ein Verwaltungsorgan ist, das nicht mit einer Gesellschaft gleichgesetzt werden kann.
Nicht einmal der Verwalter des Wohnungseigentums ist verpflichtet, eine PEC zu haben, aber dies könnte sich als nützlich erweisen. In der Tat hat die zertifizierte elektronische Post in allen gesetzlich vorgesehenen Fällen den rechtlichen Wert eines Einschreibens mit Rückschein, sofern der Empfänger auch einen solchen erhält. Die Wohnungseigentümerversammlung könnte sich auch für ein PEC-Postfach entscheiden, um ihre Kommunikation mit Behörden wie dem Finanzamt und Banken zu rationalisieren oder um Versammlungen einzuberufen und Zahlungserinnerungen zu versenden.
Durch die Einrichtung einer zertifizierten E-Mail-Adresse bei Libero Family PEC zum Preis von 14,99 Euro pro Jahr steht 1 GB Speicherplatz zur Verfügung, und die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft kann bei der Versendung von Dokumenten in Papierform und auf dem herkömmlichen Postweg eine echte Einsparung erzielen. Auch heute noch gibt es viele Verwalter von Eigentumswohnungen, die die klassischen 5 Euro pro Monat zu den Wohnungskosten zählen und sie allgemein als "Bürokosten" begründen.
Kommune: Ist die PEC verpflichtend?
Die PEC ist in Italien für alle eingetragenen Gewerbetreibenden, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen verpflichtend, nicht aber für Eigentumswohnungen. Denn eine Eigentumswohnung ist weder rechtlich noch steuerlich eine Gesellschaft, da es sich um ein einfaches Verwaltungsorgan ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt, die sich von derjenigen der Eigentumswohnungen unterscheidet, die nach außen durch den Verwalter vertreten wird. Die Wohnungseigentümer können daher beschließen, ein auf den Namen der Wohnung lautendes Postfach einzurichten, um die Kommunikation zu erleichtern, z. B. mit Versicherungsgesellschaften, Banken, der öffentlichen Verwaltung, dem Finanzamt und Fachleuten. Sie kann auch zur Einberufung von Wohnungseigentümerversammlungen, zum Versand von Kostenvoranschlägen und Abrechnungen oder zur Zahlungserinnerung verwendet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass das gesendete CEM nur dann gültig ist, wenn der Empfänger über eine zertifizierte E-Mail-Adresse verfügt.