Die neuen Maßnahmen zum Schutz vor Telemarketing


Im Jahr 2018 wird das neue Gesetz gegen Telemarketing in Kraft treten. Hier erfahren Sie, was sich für die Nutzer ändert und wie sie sich gegen belästigende Anrufe wehren können

Anrufe zu jeder Tageszeit, sogar während der Mittagspause oder beim Abendessen. Es geht um Anrufe von Callcentern, eine Plage, die Millionen von Italienern betrifft. Und das nicht nur am heimischen Telefon, sondern auch und vor allem am Mobiltelefon.

Das wird sich aber bald ändern. Nach Abschluss des gesamten parlamentarischen Verfahrens wurde ein Gesetzentwurf verabschiedet, der die Vorschriften und Sanktionen gegen belästigende Telefonverkäufer verschärft und Grenzen festlegt, die sowohl Callcenter als auch Unternehmen einhalten müssen. Andernfalls drohen ihnen hohe Geldstrafen. Eine wichtige Rolle wird die Datenschutzbehörde spielen, die alle Meldungen der Nutzer bearbeiten wird. Was sich mit dem neuen Gesetz gegen belästigendes Telefonmarketing ändert und wie man sich gegen Anrufe von Call-Centern wehren kann, erfahren Sie hier.

Eintragung in das Widerspruchsregister

Mit dem neuen Gesetz wird das Widerspruchsregister gestärkt. Die Nutzer können nicht nur die Nummern in ihrem Telefonbuch registrieren, sondern auch ihre reservierten Nummern und ihre Handynummern. Diese Neuerung wird das Instrument wesentlich leistungsfähiger machen. Darüber hinaus werden durch die Eintragung in das Widerspruchsregister alle früheren Konzessionen gelöscht. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass der Nutzer, wenn er seine Zustimmung gegeben hat, von einem Callcenter kontaktiert zu werden (auch auf subtile Weise, indem er beim Einkaufen Papiere unterschrieben hat), durch die Eintragung der Nummer in das Widerspruchsregister nicht mehr gestört werden kann. Außerdem dürfen Callcenter keine Anrufe mehr über automatische Wählsysteme tätigen.

Wenn Sie versehentlich Ihre Zustimmung geben, von einem Telefonmarketing-Betreiber kontaktiert zu werden, auch wenn Sie bereits in das Register eingetragen sind, müssen Sie sich erneut registrieren lassen, und Ihre Zustimmung erlischt automatisch.

Um sich in das Widerspruchsregister einzutragen, müssen Sie lediglich ein Online-Formular ausfüllen und einige Tage warten, bis Ihr Antrag angenommen wird. Alles ganz einfach und kostenlos.


Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen, auf die sich Callcenter-Unternehmen "berufen" können. Sie können in zwei Fällen Kontakt zu den Nutzern aufnehmen: wenn es sich um ihre eigenen Kunden handelt oder wenn sie ihren Vertrag vor höchstens 30 Tagen gekündigt haben. Aber auch in diesen Fällen können sich die Nutzer gegen belästigende Telefonverkäufer wehren, indem sie eine E-Mail an das Unternehmen schicken. Die Modalitäten werden demnächst vom Datenschutzgaranten festgelegt.


Was tun, wenn Sie von einem Callcenter kontaktiert werden

Wenn wir im Widerspruchsregister eingetragen sind und von einem Callcenter kontaktiert werden, können wir dies dem Garanten melden, der entsprechend handeln wird. Das neue Gesetz macht auch die Empfänger von Telemarketing-Kampagnen mitverantwortlich. Daher sind nicht nur die Callcenter-Unternehmen betroffen, sondern auch die Telefonanbieter und die multinationalen Strom- oder Gaskonzerne, die die Werbekampagne fördern. Außerdem riskieren Unternehmen aufgrund der neuen Datenschutzverordnung (GPDR) eine Geldstrafe von bis zu 4 % ihres Jahresumsatzes.

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