Eine neue Verordnung der Europäischen Union verpflichtet die Telefongesellschaften, ihren Kunden eine leicht verständliche Zusammenfassung vorzulegen
Ab dem 21. Dezember 2020 wird der Abschluss eines Telefonvertrags für alle Bürger Europas klarer, einfacher und vor allem transparenter. So sieht es die neue Verordnung der Europäischen Kommission vor, die Telefonanbieter dazu verpflichtet, die allgemeinen Vertragsbedingungen zusammenzufassen, bevor sie die Unterschrift des Kunden einholen.
Die neuen Regeln gelten sowohl für Telefonverträge als auch für solche, die Internet- und Messaging-Dienste anbieten. Die Umstellung auf die neue Betriebsart wird für die Unternehmen sehr einfach sein: Die Kommission hat nicht nur festgelegt, welche Informationen zu übermitteln sind, sondern hat den Unternehmen auch eine Standardvorlage zur Verfügung gestellt, die die Telefongesellschaften ausfüllen und den Kunden vor der Vertragsunterzeichnung vorlegen müssen. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Verbraucherbewusstsein.
Neue Bedingungen für Telefonverträge: Was hat die Europäische Kommission beschlossen?
Die von der Europäischen Kommission festgelegten neuen Regeln, die ab dem 21. Dezember 2020 gelten, sprechen für sich. Die Telefonanbieter müssen eine Reihe von Vertragsdetails angeben, bevor der Kunde den Vertrag unterzeichnet. Zu den obligatorischen Angaben gehören der Preis des angebotenen Pakets, die darin enthaltenen Dienste, die Vertragsdauer, die Kündigungs- und Verlängerungsregeln, etwaige Erleichterungen für behinderte Nutzer und die Verbindungsgeschwindigkeit. Ziel ist es, den Verbrauchern zu helfen, den Vertrag zu verstehen, bevor sie ihn unterschreiben, und ihnen zu helfen, sich im Meer der Alternativen auf dem Markt zurechtzufinden. Dank der Raster in der Vorlage wird der Vergleich verschiedener Angebote viel einfacher. Gegenwärtig stellt jeder Betreiber seine Dienste und Pakete unabhängig voneinander vor, wobei er einige Daten einbezieht und andere weglässt. Daher ist es sehr schwierig, die wesentlichen Unterschiede zwischen den Telefonverträgen zu verstehen.
Neue Telefonverträge: Wie sehen die neue Vertragszusammenfassung und die Vorlage aus
Die so genannte "Vertragszusammenfassung" muss für jeden Dienst eine Seite und für Pakete bis zu drei Seiten umfassen. Er kann persönlich überreicht werden (wenn die Informationen im Geschäft angefordert werden) oder per E-Mail verschickt werden (wenn der Kontakt telefonisch oder online erfolgt).
Er sollte natürlich sowohl an Unternehmen als auch an Endverbraucher verschickt werden. Kurz gesagt, vor der vollständigen Unterzeichnung des Vertrags ist der Anbieter verpflichtet, eine Zusammenfassung in elektronischer Form zu übermitteln, es sei denn, der Endkunde verzichtet ausdrücklich auf den Erhalt dieser Zusammenfassung und möchte den Vertrag daher sofort unterzeichnen. Aber diese Mitteilung muss schriftlich erfolgen, begründet und unterschrieben sein.
Warum verlangen wir immer die Zusammenfassung vor einem Vertrag?
Die Zusammenfassung, die der Lieferant vor der endgültigen Unterschrift schickt, ist eine zusätzliche Sicherheit für den Endkunden. Sie bedeutet keine Verpflichtung zur Unterzeichnung. Die in der Vorlage enthaltenen Informationen vermitteln eine klare und unmittelbare Vorstellung von den Vertragsbedingungen. Außerdem ist es möglich, mehrere Vorlagen zu erhalten, um zu prüfen, welche zu unterschreiben ist. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem Einholen mehrerer Angebote vor dem Kauf einer Ware oder Dienstleistung anderer Art.
Nur nach einer positiven Rückmeldung des potenziellen Kunden kann der Anbieter den eigentlichen Vertrag verschicken und unterzeichnen lassen.
Die Gesetzgebung zielt darauf ab, den Verbraucherschutz und das Verbraucherbewusstsein zu erhöhen und schützt auch Nutzer, die Messaging-Dienste wie Skype und WhatsApp kaufen. Schließlich können die Nutzer alle verfügbaren Angebote im Detail vergleichen, bevor sie eine fundierte Entscheidung treffen.