Nach den Vorgaben des Digitalen Verwaltungsgesetzes werden seit Februar 2018 Bußgeldbescheide über PEC zugestellt. So funktioniert es
Ab dem 1. Februar 2018 werden Bußgeldbescheide per zertifizierter elektronischer Post an alle Bürgerinnen und Bürger versandt, die während des Rechtsstreits oder zuvor ihre Adresse für zertifizierte elektronische Post mitgeteilt haben. Dies sieht der Erlass des Innenministeriums vom 18. Dezember 2017 vor, der im Amtsblatt vom 16. Januar 2018 veröffentlicht wurde.
Dies ist neben der Einrichtung des digitalen Domizils (das allerdings erst Ende 2019 voll funktionsfähig sein wird) eine der Maßnahmen, die im Kodex der digitalen Verwaltung vorgesehen sind, um die Ausgaben der öffentlichen Verwaltung zu optimieren. Wie auch im Rundschreiben 300/A/1500/18/127/9 des Innenministeriums vom 20. Februar 2018 festgelegt, müssen die Strafverfolgungsbehörden Verkehrssanktionen vorrangig per zertifizierter elektronischer Post mitteilen und sich dabei auf öffentliche Listen wie die des digitalen Wohnsitzes (für Privatpersonen) oder INI-PEC (für Unternehmen, Freiberufler und Mehrwertsteuernummern) beziehen.
Wie die Zustellung von Bußgeldbescheiden über die PEC funktioniert
Die Zustellung von Bußgeldbescheiden über die PEC erfolgt auf zwei verschiedenen Wegen, je nachdem, ob der Bußgeldbescheid sofort angefochten wird oder ob die Anfechtung aufgeschoben wird.
Bei der direkten und sofortigen Zustellung müssen die Beamten eine gültige PEC-Adresse (oder ein digitales Domizil, falls bereits gemeldet) angeben, an die der Bußgeldbescheid zugestellt werden soll. Weigert sich der Nutzer, die zertifizierte E-Mail-Adresse anzugeben, muss der Bußgeldstelle in jedem Fall in öffentlichen Verzeichnissen (digitales Domizil, INI-PEC oder andere frei zugängliche Verzeichnisse, in denen zertifizierte E-Mail-Adressen zu finden sind) danach suchen und dem Bürger im Falle einer positiven Antwort die Kosten für diese Suche in Rechnung stellen. Gibt es dagegen keine Spur von einer PEC, wird das alte "Standard"-Verfahren angewandt, bei dem ein Einschreiben an die Wohnanschrift geschickt wird.
Wird der Streitfall aufgeschoben, müssen die Bediensteten in öffentlichen Registern nach der PEC-Adresse suchen und, wenn sie sie finden, den Bußgeldbescheid an das gefundene Einschreiben schicken.
Warum es sich lohnt, Bußgelder über die PEC zu erhalten
Wenn Sie auf den richtigen Moment gewartet haben, um eine PEC zu eröffnen, könnte dies die richtige Gelegenheit sein. Im Falle eines Bußgeldbescheids über PEC wird nämlich ein Teil der Kosten, die zu der zu zahlenden Geldbuße hinzukommen, von der Gesamtberechnung abgezogen. Wir sprechen hier von Beträgen, die 20 Euro erreichen und überschreiten können: eine beträchtliche Ersparnis, wenn man bedenkt, dass der Preis für eine Libero PEC-Box nur 14,99 Euro beträgt. Und natürlich können Sie damit auch bequem von zu Hause aus elektronische Einschreiben versenden. Kurz gesagt, zu der bereits langen Liste von Gründen und Vorteilen, die für die Eröffnung eines PEC sprechen, kommen noch die Einsparungen bei den Kosten für die Zustellung von Bußgeldbescheiden und die stundenlangen Wartezeiten auf dem Postamt, um das Einschreiben mit dem Bußgeldbescheid abzuholen.