Wertminderung und Goodwill-Abschreibung sind zwei wichtige Rechnungslegungskonzepte, die von Geschäftsinhabern und Finanzfachleuten verstanden werden müssen. Die Kenntnis des Unterschieds zwischen den beiden Begriffen und ihrer Verwendung kann Unternehmen dabei helfen, ihre finanzielle Leistung zu verstehen und bessere Entscheidungen zu treffen.
Wertminderung ist ein Begriff aus der Rechnungslegung, der sich darauf bezieht, dass der geschätzte Wert eines Vermögenswerts niedriger ist als sein Buchwert. Wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist, muss das Unternehmen die Wertdifferenz abschreiben. Eine Wertminderung kann aufgrund von Schäden, Veralterung oder anderen wirtschaftlichen Faktoren eintreten.
Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist ein Rechnungslegungskonzept, das Unternehmen dazu verpflichtet, den Geschäfts- oder Firmenwert über einen bestimmten Zeitraum abzuschreiben. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist ein immaterieller Vermögenswert, der entsteht, wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen zu einem Preis erwirbt, der über dem Marktwert des Nettovermögens des Unternehmens liegt.
Wertminderungen sind wichtig, weil sie es den Unternehmen ermöglichen, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit genau wiederzugeben. Wertminderungsverluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und können sich erheblich auf das Endergebnis eines Unternehmens auswirken.
Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird berechnet, indem der Gesamtbetrag des Geschäfts- oder Firmenwerts durch die geschätzte Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts dividiert wird. Der sich daraus ergebende Betrag wird dann in der Gewinn- und Verlustrechnung über die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts verbucht.
Die Rechnungslegungsstandards für Wertminderung werden vom Financial Accounting Standards Board (FASB) festgelegt. Das FASB hat Standards dafür festgelegt, wann ein Vermögenswert als wertgemindert anzusehen ist, wie die Wertminderung zu messen ist und wann eine Wertminderung zu verbuchen ist.
Die Rechnungslegungsstandards für die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts ähneln den Standards für die Wertminderung. Das FASB hat Standards dafür festgelegt, wann der Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben werden sollte und wie er zu berechnen ist.
Wertminderungen können sich erheblich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens auswirken. Wertminderungsverluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und können sich negativ auf die Rentabilität eines Unternehmens auswirken.
Die Abschreibung des Firmenwerts kann sich positiv auf die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens auswirken. Die Abschreibung des Firmenwerts ist ein nicht zahlungswirksamer Aufwand und wirkt sich nicht direkt auf den Cashflow eines Unternehmens aus. Folglich kann die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts die Rentabilität eines Unternehmens verbessern.