Als unabhängiger Unternehmer können Sie viele Vorteile genießen. Sie haben die Kontrolle über Ihren eigenen Zeitplan, Sie können Ihren eigenen Lohnsatz festlegen und Sie können bestimmte Ausgaben von der Einkommensteuer absetzen. Um sicherzustellen, dass Sie alle Abzugsmöglichkeiten nutzen, ist es wichtig, dass Sie genau wissen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie diese berechnen können.
Die Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer bietet zahlreiche Vorteile. Sie können arbeiten, wann Sie wollen, Sie können Ihren Lohn selbst festlegen, und Sie können bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. Dazu gehören Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer, Kfz-Kosten, die geschäftliche Nutzung von persönlichem Eigentum und Reisekosten.
Als selbständiger Unternehmer können Sie eine Vielzahl von Ausgaben von der Steuer absetzen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, welche Ausgaben abzugsfähig sind. Im Allgemeinen können Sie Ausgaben absetzen, die für Ihr Unternehmen „gewöhnlich und notwendig“ sind. Dazu gehören Ausgaben für Werkzeuge und Ausrüstung, Betriebsmittel, Transportkosten und andere geschäftsbezogene Kosten.
Bei der Bestimmung der Abzugsfähigkeit müssen Sie ein paar wichtige Faktoren berücksichtigen. Erstens muss die Ausgabe gewöhnlich und für Ihr Unternehmen notwendig sein. Zweitens muss die Ausgabe angemessen und nicht übermäßig hoch sein. Drittens muss die Ausgabe in direktem Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen stehen. Und schließlich darf es sich bei den Ausgaben nicht um persönliche Ausgaben handeln, wie z. B. Bewirtung oder Mahlzeiten.
Um alle Ihnen zustehenden Steuerabzüge in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre Ausgaben nachverfolgen. Es ist wichtig, dass Sie das ganze Jahr über detaillierte Aufzeichnungen über alle Ihre Ausgaben führen. Auf diese Weise können Sie Ihre Abzüge genau berechnen, wenn es an der Zeit ist, Ihre Steuern einzureichen.
Als unabhängiger Unternehmer haben Sie Anspruch auf eine Reihe von Abzügen. Dazu gehören Ausgaben für Werkzeuge und Ausrüstung, Betriebsmittel, Transportkosten und andere geschäftsbezogene Kosten. Darüber hinaus können Sie Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer, Fahrzeugkosten, die geschäftliche Nutzung von persönlichem Eigentum und Reisekosten absetzen.
Wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung für geschäftliche Zwecke nutzen, können Sie möglicherweise einen Teil Ihrer Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer absetzen. Dazu gehören Versorgungsleistungen, Miet- oder Hypothekenzahlungen und Reparaturen. Um Ihre Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer absetzen zu können, müssen Sie das Formular 8829 ausfüllen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzen, können Sie bestimmte Ausgaben absetzen. Dazu gehören Benzin, Öl, Reparaturen und Versicherung. Zur Berechnung Ihrer Abzüge können Sie entweder den Standard-Kilometersatz oder die Methode der tatsächlichen Ausgaben verwenden.
Wenn Sie persönliche Gegenstände für geschäftliche Zwecke nutzen, wie z. B. einen Laptop oder ein Mobiltelefon, können Sie möglicherweise einen Teil Ihrer Ausgaben absetzen. Um den Abzug zu berechnen, müssen Sie die Zeit, in der Sie den Gegenstand für geschäftliche Zwecke nutzen, durch die Gesamtzeit teilen, in der Sie ihn nutzen.
Wenn Sie geschäftlich reisen, können Sie möglicherweise einige Ihrer Ausgaben absetzen. Dazu gehören Flugkosten, Unterkunft, Verpflegung und Mietwagen. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass die Reise geschäftlichen Zwecken diente, um sie absetzen zu können.
Als 1099-Auftragnehmer können Sie möglicherweise eine Reihe von Ausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen. Dazu gehören geschäftsbezogene Ausgaben wie Bürobedarf und -ausstattung, Reisekosten sowie Marketing- und Werbekosten. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch bestimmte Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer absetzen. Wenden Sie sich an einen Steuerberater, um festzustellen, welche Abzüge für Sie in Frage kommen.
Es gibt einige Abzüge, die Sie ohne Belege geltend machen können, aber sie sind im Allgemeinen auf bestimmte Ausgaben beschränkt. So können Sie z. B. Gewerkschaftsbeiträge oder Gebühren für Berufsverbände ohne Quittungen absetzen, solange Sie die Zahlungen belegen können. Sie können auch einen Abzug für geschäftsbedingte Reisekosten ohne Quittungen geltend machen, solange Sie Aufzeichnungen über Ihre Reiseroute und Ausgaben haben. Darüber hinaus können Sie geschäftlich veranlasste Mahlzeiten und Bewirtungen ohne Belege absetzen, sofern Sie den geschäftlichen Zweck der Ausgaben und die Höhe der Ausgaben nachweisen können.
Auf diese Frage gibt es keine endgültige Antwort, da die steuerliche Behandlung von Ausgaben für Mahlzeiten und Bewirtung je nach den spezifischen Umständen variieren kann. Im Allgemeinen sind Ausgaben für Mahlzeiten und Bewirtung jedoch nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit anfallen und nicht als persönliche Ausgaben oder Ausgaben für den Lebensunterhalt oder die Familie gelten. Außerdem kann der Betrag, der für diese Ausgaben abgezogen werden kann, begrenzt sein. Daher ist es ratsam, mit einem Steuerfachmann zu sprechen, um festzustellen, ob die Ausgaben für Mahlzeiten und Bewirtung auf einer 1099 abgesetzt werden können.