Maximierung der Steuerabzüge für Einzelunternehmer

Geschäftsausstattung und -bedarf

Als Einzelunternehmer können Sie die Kosten für die von Ihnen gekaufte Geschäftsausstattung und den Geschäftsbedarf abschreiben. Dazu gehören z. B. Möbel, Computer, Software oder andere Büroartikel. Führen Sie Buch über alle Anschaffungen, um sicherzustellen, dass Sie für einen Abzug in Frage kommen.

Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer

Wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung für Ihre Geschäftstätigkeit nutzen, können Sie einen Teil Ihrer Miet- oder Hypothekenzahlungen sowie alle mit diesem Bereich verbundenen Versorgungs- und sonstigen Ausgaben absetzen. Achten Sie darauf, den genauen Bereich Ihrer Wohnung, der für geschäftliche Zwecke genutzt wird, sowie den Prozentsatz der Nutzung zu notieren.

Reisen und Bewirtung

Wenn Sie geschäftlich reisen, können Sie die Kosten für Transport, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung abschreiben. Achten Sie darauf, detaillierte Aufzeichnungen über alle Ausgaben im Zusammenhang mit Geschäftsreisen zu führen, einschließlich Quittungen und Kilometerprotokolle.

Werbung und Marketing

Alle Ausgaben im Zusammenhang mit Werbung und Marketing für Ihr Unternehmen sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören Kosten für die Gestaltung von Websites, Online-Anzeigen und Druckkosten für Flyer, Broschüren und andere Materialien.

Versicherungen

Einzelunternehmer können häufig Ausgaben für Unternehmensversicherungen absetzen. Dazu gehören die Haftpflichtversicherung sowie die Krankenversicherungsprämien für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Honorare

Wenn Sie einen Fachmann mit der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen beauftragen, z. B. einen Buchhalter oder Rechtsanwalt, können Sie diese Gebühren von Ihren Steuern absetzen.

Beiträge zur Altersvorsorge

Wenn Sie einen Altersvorsorgeplan für Ihr Unternehmen haben, können Sie alle Beiträge, die Sie dazu leisten, von der Steuer absetzen.

Zinsen

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, um Ihr Unternehmen zu gründen oder zu erweitern, können Sie alle Zinszahlungen abschreiben. Wenn Sie außerdem eine private Kreditkarte für geschäftliche Ausgaben verwenden, können Sie die mit dieser Karte verbundenen Zinszahlungen absetzen.

FAQ
Wie viel kann ein Einzelunternehmer absetzen?

Ein Einzelunternehmer kann den vollen Betrag seiner Krankenversicherungsprämien sowie etwaige Pflegeversicherungsprämien von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Was kann ein Selbständiger abschreiben?

Es gibt eine Reihe von Dingen, die ein Selbständiger von der Steuer absetzen kann. Dazu gehören z. B. Geschäftsausgaben, Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer und sogar Krankenversicherungsprämien.

Wie viel sollte ein Einzelunternehmer sich selbst zahlen?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, da der Betrag, den ein Einzelunternehmer sich selbst zahlen sollte, von einer Reihe von Faktoren abhängt, u. a. von der Rentabilität des Unternehmens, der persönlichen finanziellen Situation des Inhabers und seinen Zielen für das Unternehmen. Als allgemeine Faustregel gilt jedoch, dass ein Einzelunternehmer ein Gehalt anstreben sollte, das seinen Fähigkeiten und seiner Erfahrung entspricht und mit dem er seine persönlichen Lebenshaltungskosten decken kann.

Kann ich die Nebenkosten für mein Unternehmen abschreiben?

Ja, Sie können Betriebskosten für Ihr Unternehmen abschreiben. Allerdings gibt es einige Einschränkungen. So können Sie beispielsweise nur den Teil Ihrer Nebenkosten abschreiben, der für geschäftliche Zwecke verwendet wird. Außerdem müssen Sie möglicherweise Ihre Ausgaben für Versorgungsleistungen zwischen geschäftlicher und privater Nutzung aufteilen, wenn Sie ein Heimbüro haben.

Welche Abzüge kann ich ohne Belege geltend machen?

Es gibt einige wenige Abzüge, die Sie ohne Belege geltend machen können, aber sie beschränken sich im Allgemeinen auf Ausgaben, die als „notwendig und gewöhnlich“ für Ihre Arbeit gelten. So können Sie beispielsweise die Kosten für Uniformen oder Berufskleidung in der Regel absetzen, auch wenn Sie keine Quittungen haben. Andere übliche Abzüge, für die keine Belege erforderlich sind, sind Gewerkschaftsbeiträge, arbeitsbezogene Abonnements und Ausgaben für berufliche Weiterbildung.