Steuerabschreibungen sind Abzüge, die Tagesmütter und -väter nutzen können, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Es ist wichtig, die Arten und Beträge der Abzüge zu kennen, für die Sie als Tagesmutter in Frage kommen, um Ihre Steuerersparnisse zu maximieren.
Um für Abzüge in Frage zu kommen, müssen Tagespflegepersonen bestimmte Kriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien gehören die Art der Betreuung, die Anzahl der betreuten Kinder und die angebotenen Dienstleistungen. Wenn Sie die Voraussetzungen für den Abzug kennen, können Sie feststellen, für welche Art von Abzügen Sie in Frage kommen.
Tagespflegepersonen können eine Vielzahl von Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dazu gehören Ausgaben für Material, Werbung, Miete und Löhne sowie alle Kosten, die mit dem Betrieb Ihrer Tagesstätte verbunden sind.
Tagesmütter können auch Reisekosten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit absetzen. Dazu gehören Reisekosten für den Transport der Kinder zur und von der Tagesstätte sowie Reisekosten für die Erbringung von Kinderbetreuungsleistungen.
Tagesmütter und -väter, die Kinder in ihrem eigenen Haus betreuen, können ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Dazu gehören Ausgaben für die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers, z. B. für Versorgungsleistungen und Reparaturen.
Tagesmütter und -väter können auch die Abschreibung in Anspruch nehmen. Damit können sie die Kosten für Möbel, Geräte und andere Gegenstände, die mit ihrem Unternehmen zusammenhängen, über einen bestimmten Zeitraum absetzen.
Kindertagesstätten können die Ausgaben für Mahlzeiten und Bewirtung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit absetzen. Dazu gehören Mahlzeiten, die den Kindern und Eltern serviert werden, sowie Bewirtungskosten im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung.
Die Steuerplanung ist ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater. Indem sie die verfügbaren Abzugsmöglichkeiten kennen, können Tagespflegepersonen ihre Steuerersparnisse maximieren und sicherstellen, dass sie alle verfügbaren Abzugsmöglichkeiten ausschöpfen.
Je nach Art des Unternehmens kann eine Kindertagesstätte verschiedene Dinge von der Steuer absetzen. Wenn die Tagesstätte ein gewinnorientiertes Unternehmen ist, kann sie Dinge wie Betriebsausgaben und die Abschreibung von Vermögenswerten geltend machen. Wenn die Tagesstätte eine gemeinnützige Organisation ist, kann sie Dinge wie Spenden und Zuschüsse geltend machen.
Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort, da die Steuergesetze von Land zu Land und von Staat zu Staat unterschiedlich sind. Es ist ratsam, mit einem Buchhalter oder Steuerexperten zu sprechen, um festzustellen, ob die Fahrten zur Kindertagesstätte abgesetzt werden können. Im Allgemeinen können jedoch geschäftsbezogene Ausgaben wie Kilometergeld abgesetzt werden, sofern sie dokumentiert und als notwendige Ausgaben nachgewiesen werden können.
Es gibt eine Reihe von Dingen, die Pflegekräfte absetzen können, darunter:
-Die Kosten für die Pflege einer behinderten oder älteren Person bei Ihnen zu Hause
-Die Kosten für den Transport zu und von Arztterminen oder für Besuche bei Familienangehörigen und Freunden
-Die Kosten für spezielle Ausrüstungen oder Hilfsmittel, die für die Pflege einer behinderten oder älteren Person benötigt werden
-Die Kosten für die Teilnahme an Konferenzen oder Workshops im Zusammenhang mit der Pflege
-Die Kosten für die Einstellung einer Person, die eine Kurzzeitpflege anbietet, damit Sie sich eine Auszeit nehmen können
-Die Kosten für Beratung oder andere psychosoziale Dienste, die Ihnen helfen, mit dem Stress der Pflege umzugehen
Ja, das Finanzamt prüft die Kinderbetreuungskosten. Sie können vom Anbieter Belege verlangen, z. B. eine Quittung, um die Ausgaben zu überprüfen.
Im Moment lautet die Antwort nein. Der Child and Dependent Care Tax Credit, mit dem Eltern einen Teil ihrer Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können, ist für das Steuerjahr 2022 nicht verfügbar. Diese Steuergutschrift wird normalerweise nur für Kinder unter 13 Jahren gewährt, aber es gibt Vorschläge, sie auf Kinder bis zu 18 Jahren auszuweiten.