Ein umfassender Leitfaden zur Gründung eines Einzelunternehmens

was ist eine Einzelfirma?

Eine Einzelfirma ist eine Unternehmensstruktur, bei der eine Einzelperson das gesamte Unternehmen besitzt und betreibt. Als alleiniger Eigentümer sind Sie für alle Aspekte des Unternehmens verantwortlich, einschließlich seines Erfolgs oder Misserfolgs. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist ein relativ unkomplizierter Prozess mit wenigen Formalitäten und minimalem Papierkram. Es gibt jedoch bestimmte rechtliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um den Status eines Einzelunternehmens zu erhalten.

Verstehen der rechtlichen Anforderungen

Bevor Sie Ihr Unternehmen gründen, sollten Sie sich mit den rechtlichen Anforderungen an ein Einzelunternehmen vertraut machen. Dazu gehört auch, dass Sie die verschiedenen Steuerarten kennen, für die Sie verantwortlich sein werden, z. B. Steuern auf selbständige Erwerbstätigkeit, Einkommenssteuern und lokale Steuern. Außerdem müssen Sie Ihr Unternehmen bei den zuständigen Behörden anmelden und alle erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen einholen.

Beschaffung der erforderlichen Formulare

Sobald Sie die rechtlichen Anforderungen für Ihr Einzelunternehmen festgelegt haben, müssen Sie die erforderlichen Formulare beschaffen. Je nach Ihrer Unternehmensstruktur und Ihrem Standort müssen Sie möglicherweise Formulare wie eine Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN), eine Geschäftslizenz und eine DBA-Registrierung („Doing Business As“) einreichen. Außerdem müssen Sie sich möglicherweise für staatliche und lokale Steuern anmelden.

Einreichung ohne Angestellte

Wenn Ihr Einzelunternehmen keine Angestellten hat, müssen Sie andere Formulare einreichen als wenn Sie Angestellte hätten. So müssen Sie zum Beispiel kein Formular W-2 oder andere Dokumente im Zusammenhang mit der Gehaltsabrechnung einreichen. Außerdem müssen Sie sich nicht bei der Arbeitslosenversicherung anmelden oder als Arbeitgeber beim Internal Revenue Service registrieren lassen.

Steuern auf die Selbstständigkeit

Als Einzelunternehmer gelten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer Ihres Unternehmens. Als solcher sind Sie für die Zahlung von Steuern auf die Selbständigkeit verantwortlich, die mit einem Satz von 15,3 % Ihres Nettoeinkommens berechnet werden. Außerdem müssen Sie möglicherweise das ganze Jahr über geschätzte Steuerzahlungen leisten.

Einrichtung eines Geschäftskontos

Um Ihre privaten und geschäftlichen Finanzen zu trennen, sollten Sie auch ein Geschäftskonto eröffnen. Dies wird Ihnen helfen, genaue Aufzeichnungen über Ihre geschäftlichen Ausgaben und Einnahmen zu führen. Außerdem müssen Sie möglicherweise eine Kopie Ihrer Gewerbeerlaubnis oder anderer Dokumente vorlegen, um das Konto zu eröffnen.

Meldung Ihres Geschäftseinkommens

Als Einzelunternehmer müssen Sie das Einkommen, das Sie mit Ihrem Unternehmen erzielen, in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben. Sie müssen sowohl Ihre Geschäftseinkünfte und -ausgaben als auch alle anwendbaren Abzüge in Ihrer Steuererklärung angeben. Außerdem müssen Sie alle von Ihnen gezahlten Steuern auf die Selbstständigkeit angeben.

Aufrechterhaltung Ihrer Einzelfirma

Sobald Sie Ihre Einzelfirma gegründet haben, ist es wichtig, dass Sie sich über die rechtlichen Anforderungen für Ihr Unternehmen auf dem Laufenden halten. Dazu gehört, dass Sie die erforderlichen Formulare einreichen und alle anfallenden Steuern zahlen. Außerdem sollten Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Geschäftseinnahmen und -ausgaben führen.

Wenn Sie die oben genannten Schritte befolgen, sind Sie auf dem besten Weg, Ihr eigenes Einzelunternehmen zu gründen. Mit der richtigen Planung und Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen eine erfolgreiche Zukunft hat.

FAQ
Müssen Einzelunternehmer ohne Angestellte das Formular 941 einreichen?

Nein, Einzelunternehmer ohne Angestellte müssen das Formular 941 nicht einreichen.

Wie führe ich die Steuererklärung für ein kleines Unternehmen ohne Angestellte durch?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Steuern für ein kleines Unternehmen ohne Angestellte einzureichen. Die gängigste Art ist die Einreichung als Einzelunternehmer. Dazu reichen Sie eine Anlage C zusammen mit Ihrer persönlichen Steuererklärung ein. Eine andere Möglichkeit der Steuererklärung für ein kleines Unternehmen ohne Angestellte ist die Einreichung als S-Corporation. Dazu müssen Sie das Formular 1120S bei der IRS einreichen.

Muss ich eine Steuererklärung für ein Einzelunternehmen ohne Geschäftstätigkeit abgeben?

Ein Einzelunternehmer, der keine Tätigkeit ausübt, muss keine Steuererklärung abgeben. Wenn der Einzelunternehmer jedoch Einkünfte aus anderen Quellen hat, muss er eine Erklärung abgeben, um diese Einkünfte zu melden.

Bekommen alle Einzelunternehmer eine 1099?

Nein, nicht alle Einzelunternehmer erhalten eine 1099. Eine 1099 ist nur für Einzelunternehmer erforderlich, die Einkünfte aus einer anderen Quelle als ihrer regulären Geschäftstätigkeit erzielt haben. Wenn ein Einzelunternehmer zum Beispiel Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie erzielt, muss er für diese Einkünfte ein 1099 einreichen.

Brauche ich eine W-2 für ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das von einer einzigen Person betrieben wird. Bei dieser Art von Unternehmen handelt es sich nicht um eine vom Eigentümer getrennte juristische Person, was bedeutet, dass der Eigentümer persönlich für alle Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens verantwortlich ist. Der Inhaber eines Einzelunternehmens ist auch für die Zahlung von Steuern auf Unternehmensgewinne verantwortlich.

Da ein Einzelunternehmen keine vom Eigentümer getrennte juristische Person ist, muss der Eigentümer kein W-2-Formular vom Unternehmen erhalten. Der Inhaber muss jedoch Geschäftseinkünfte und -ausgaben in seiner persönlichen Steuererklärung angeben.