Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) schreibt vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Erste-Hilfe-Kasten zur Verfügung stellen müssen, der am Arbeitsplatz vorrätig und zugänglich ist. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Erste-Hilfe-Kasten ordnungsgemäß gewartet wird und die Anforderungen der OSHA-Norm erfüllt. Der Erste-Hilfe-Kasten muss die für die Behandlung kleinerer Verletzungen erforderlichen Artikel enthalten, z. B. Verbände, Mull, antiseptische Tücher und Handschuhe.
Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber den Inhalt ihres Verbandskastens regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass er ausreichend bestückt und einsatzbereit ist. Erste-Hilfe-Kästen sollten aufgefüllt werden, wenn ein Artikel verbraucht oder abgelaufen ist. Die Arbeitgeber sollten auch überprüfen, ob das Verfallsdatum des Verbandskastens noch nicht abgelaufen ist.
Ein Erste-Hilfe-Kasten am Arbeitsplatz ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter Zugang zu den Materialien haben, die sie zur Behandlung kleinerer Verletzungen benötigen. Wenn ein Erste-Hilfe-Kasten zur Verfügung steht, kann der Arbeitgeber im Falle einer Verletzung Zeit und Geld sparen, da er den Arbeitnehmer nicht ins Krankenhaus oder in eine Arztpraxis bringen muss.
Ein Erste-Hilfe-Kasten sollte Artikel enthalten, die zur Behandlung kleinerer Verletzungen notwendig sind, wie z. B. Verbände, Mull, antiseptische Tücher und Handschuhe. Er sollte auch Artikel enthalten, die zur Behandlung schwererer Verletzungen verwendet werden können, wie z. B. eine Aderpresse, Schienen und eine HLW-Maske.
Wenn sich ein Arbeitnehmer bei der Arbeit verletzt und der Arbeitgeber keinen Erste-Hilfe-Kasten hat, kann er für alle medizinischen Kosten, die durch die Verletzung entstehen, haftbar gemacht werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber ihre rechtlichen Verpflichtungen kennen und die notwendigen Erste-Hilfe-Kästen und -Vorräte am Arbeitsplatz bereitstellen.
Es gibt verschiedene Arten von Erste-Hilfe-Kästen, darunter solche für den Hausgebrauch, das Büro und die Industrie. Jede Art von Erste-Hilfe-Kasten enthält verschiedene Artikel, die für die Behandlung kleinerer und größerer Verletzungen erforderlich sind.
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass der Erste-Hilfe-Kasten an einem sichtbaren und zugänglichen Ort am Arbeitsplatz aufbewahrt wird. Außerdem sollten sie ihren Mitarbeitern Anweisungen geben, wie sie im Falle einer Verletzung auf den Verbandskasten zugreifen können.
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter in den Grundlagen der Ersten Hilfe geschult und ausgebildet sind. Die Mitarbeiter sollten mit den Bestandteilen des Erste-Hilfe-Kastens vertraut sein und wissen, wie man sie richtig einsetzt. Die Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern auch Informationsmaterial über Erste Hilfe zur Verfügung stellen, z. B. Broschüren und Schulungsvideos.
Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) schreibt vor, dass Arbeitgeber Erste-Hilfe-Kästen und geschultes Erste-Hilfe-Personal am Arbeitsplatz bereitstellen. Die Erste-Hilfe-Kästen müssen mit Material für die Behandlung üblicher Verletzungen wie Schnitte, Kratzer und Verbrennungen bestückt sein. Das Erste-Hilfe-Personal muss darin geschult sein, wie die Materialien im Kasten zu verwenden sind und wie man grundlegende Erste Hilfe leistet.
Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) hat keine spezifischen Mindestanforderungen an den Inhalt von Erste-Hilfe-Kästen. Die OSHA schreibt jedoch vor, dass Arbeitgeber angemessene Erste-Hilfe-Materialien und -Ausrüstungen am Arbeitsplatz bereitstellen und geschultes Personal für die Erste Hilfe bereitstellen müssen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Erste-Hilfe-Kästen werden von der Occupational Safety and Health Administration (OSHA) an allen Arbeitsplätzen vorgeschrieben. Die Kästen müssen leicht zugänglich sein und über das notwendige Material zur Behandlung häufiger Verletzungen am Arbeitsplatz verfügen.
Nach den Health and Safety (First-Aid) Regulations 1981 sind Arbeitgeber verpflichtet, für ihren Arbeitsplatz angemessene und geeignete Erste-Hilfe-Ausrüstung, -Einrichtungen und -Personal bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Erste Hilfe am Arbeitsplatz variieren je nach Gerichtsbarkeit, aber in der Regel sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein bestimmtes Maß an Erste-Hilfe-Schulungen anzubieten und einen ausgewiesenen Ersthelfer zu beschäftigen. In einigen Fällen sind Arbeitgeber auch verpflichtet, Erste-Hilfe-Kästen und andere Hilfsmittel bereitzustellen.