Finanzierungsleasing ist eine Vereinbarung zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer, die es dem Leasingnehmer erlaubt, ein Objekt für einen bestimmten Zeitraum gegen eine Reihe von Zahlungen zu nutzen. Bei Finanzierungsleasing handelt es sich dagegen um langfristige Verträge, die eher mit dem Kauf eines Vermögensgegenstands verbunden sind.
Der größte Unterschied zwischen Finanzierungsleasing und Finanzierungsleasing ist die buchhalterische Behandlung. Finanzierungsleasing wird als Betriebsausgabe verbucht, während Finanzierungsleasing in der Bilanz eines Unternehmens als Aktiva und Passiva ausgewiesen werden muss.
Die steuerliche Behandlung von Finanzierungsleasing und Finanzierungsleasing ist ebenfalls unterschiedlich. Finanzierungsleasing wird als Aufwand behandelt und ist daher steuerlich absetzbar. Finanzierungsleasing hingegen ist nicht steuerlich absetzbar, kann aber über die Lebensdauer des Wirtschaftsguts abgeschrieben werden.
Beim Finanzierungsleasing geht das Eigentum am Wirtschaftsgut nicht auf den Leasingnehmer über, beim Finanzierungsleasing hingegen schon. Das bedeutet, dass der Leasingnehmer im Falle eines Finanzierungsleasings den Vermögenswert am Ende des Leasingzeitraums behält.
Das Eigentumsrisiko ist beim Finanzierungsleasing geringer als beim Vermietungsleasing, da sich der Leasingnehmer nicht um das Eigentum an dem Vermögenswert kümmern muss. Beim Finanzierungsleasing hingegen muss der Leasingnehmer das Eigentumsrisiko tragen.
Die Leasingdauer von Finanzierungsleasingverträgen ist in der Regel kürzer als die von Finanzierungsleasingverträgen, wobei erstere in der Regel drei Jahre oder weniger betragen. Andererseits sind Finanzierungsleasingverträge oft langfristige Vereinbarungen, die bis zu 10 Jahre oder länger dauern können.
Die Leasingzahlungen für Finanzierungsleasing sind in der Regel fest und werden in regelmäßigen Abständen gezahlt, während sie bei Finanzierungsleasing je nach Vereinbarung variieren können. Darüber hinaus kann bei Finanzierungsleasingverträgen eine Option auf den Kauf des Vermögenswerts am Ende des Leasingzeitraums bestehen.
Das Sicherungsrecht liegt bei Finanzierungsleasingverträgen in der Regel beim Leasinggeber, bei Finanzierungsleasingverträgen hingegen beim Leasingnehmer. Dies bedeutet, dass der Leasingnehmer das Recht hat, den Vermögenswert zurückzunehmen, wenn der Leasingnehmer mit den Leasingzahlungen in Verzug gerät.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Finanzierungsleasing und Finanzierungsleasing zwei verschiedene Arten von Verträgen sind, die sich in ihrer buchhalterischen, steuerlichen und rechtlichen Behandlung sowie in der Dauer, den Zahlungen und dem Sicherungsrecht des Leasingverhältnisses unterscheiden. Das Verständnis der Unterschiede zwischen diesen beiden Arten von Leasingverträgen kann Unternehmen helfen, die richtige Entscheidung für ihre Bedürfnisse zu treffen.
Bei einem Finanzierungsleasing handelt es sich um einen Leasingvertrag, bei dem das geleaste Objekt als Eigentum des Leasingnehmers gilt, während bei einem Finanzierungsleasing das geleaste Objekt als Eigentum des Leasinggebers betrachtet wird. Bei einem Finanzierungsleasing leistet der Leasingnehmer Leasingzahlungen, die sowohl das Kapital als auch die Zinsen des für den Kauf des Wirtschaftsguts verwendeten Kredits umfassen, während er bei einem Finanzierungsleasing nur die Zinsen des Kredits zahlt.
Der Hauptunterschied zwischen Finanzierungsleasing und Operating Lease besteht darin, dass bei einem Finanzierungsleasing der Leasingnehmer das Eigentum an dem geleasten Vermögenswert erwirbt, während bei einem Operating Lease der Leasinggegenstand im Eigentum des Leasinggebers bleibt.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Arten von Leasingverhältnissen besteht darin, dass ein Finanzierungsleasing in der Regel eine längere Laufzeit hat als ein Operating-Leasingverhältnis, und dass die vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungsleasings geleisteten Zahlungen in der Regel höher sind als bei einem Operating-Leasingverhältnis. Schließlich enthält ein Finanzierungsleasing in der Regel Bestimmungen, die es dem Leasingnehmer ermöglichen, den geleasten Gegenstand am Ende der Laufzeit zu erwerben, während dies bei einem Operating-Leasing in der Regel nicht der Fall ist.
Ein Finanzierungsleasing ist eine Art von Leasing, bei der der Leasingnehmer (der Nutzer des Leasingobjekts) alle Leasingzahlungen leistet und der Leasinggeber (der Eigentümer des Leasingobjekts) eine Reihe von Zahlungen erhält, die dem Barwert der Leasingzahlungen entsprechen. Bei dem geleasten Vermögenswert handelt es sich in der Regel um ein teures Gerät, z. B. ein Flugzeug oder eine Maschine.
Der Eigentümer eines Vermögenswerts bei einem Finanzierungsleasing ist der Leasinggeber. Der Leasingnehmer ist derjenige, der den Vermögenswert nutzt und für die Leasingzahlungen verantwortlich ist. Der Leasinggeber ist der Eigentümer des Vermögenswerts und stellt dem Leasingnehmer den Vermögenswert zur Verfügung. Der Leasinggeber ist auch für die Instandhaltung des Objekts verantwortlich und muss sicherstellen, dass es sich in einem guten Betriebszustand befindet.
Die vier Kriterien für ein Finanzierungsleasing sind:
1. der Leasingvertrag muss das Eigentum an dem Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags auf den Leasingnehmer übertragen.
2. Die Laufzeit des Leasingvertrags muss mehr als 75 % der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswerts betragen.
3. der Barwert der Leasingzahlungen muss mindestens 90 % des Marktwerts des Vermögenswerts betragen.
4. das Leasingverhältnis muss eine günstige Kaufoption enthalten, die dem Leasingnehmer die Möglichkeit gibt, den Vermögenswert zu einem Preis zu erwerben, der deutlich unter dem Marktwert des Vermögenswertes liegt.