Die Buchführung ist ein Beruf, der von seinen Angehörigen die Einhaltung einer Reihe von ethischen Grundsätzen verlangt. Diese Grundsätze bilden den Rahmen für den Berufsstand, geben Orientierung bei der Entscheidungsfindung und stellen sicher, dass Buchhalter im besten Interesse ihrer Kunden handeln. Die sechs Leitprinzipien der Wirtschaftsprüfer sind Unabhängigkeit, Integrität, Objektivität, Sorgfaltspflicht, Vertraulichkeit und professionelles Verhalten.
Die Unabhängigkeit ist ein Schlüsselprinzip der Rechnungslegung und verlangt, dass Rechnungsprüfer frei von Interessenkonflikten oder Situationen sind, die ihr Urteilsvermögen beeinflussen könnten. Das bedeutet, dass Buchhalter sich nicht durch äußeren Druck beeinflussen lassen dürfen und bei allen Aufgaben, die sie übernehmen, nach bestem Wissen und Gewissen handeln müssen. Integrität
Integrität ist ein weiterer wesentlicher Grundsatz der Buchführung und verlangt von Buchhaltern, dass sie ehrliche und transparente Beziehungen zu ihren Kunden und anderen Beteiligten unterhalten. Buchhalter müssen bei ihrer Arbeit ehrlich sein und dürfen niemals versuchen, Informationen zu manipulieren oder jemanden in die Irre zu führen.
Objektivität ist eine Eigenschaft, die Buchhalter besitzen müssen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Arbeit zu gewährleisten. Buchhalter müssen unparteiisch sein und dürfen nicht zulassen, dass ihre persönliche Voreingenommenheit ihr Urteilsvermögen beeinflusst. Sie müssen auch bereit sein, Annahmen zu hinterfragen und angesichts möglicher Interessenkonflikte objektiv zu handeln.
Die Sorgfaltspflicht ist ein weiterer wichtiger Grundsatz der Buchführung, der von Buchhaltern verlangt, dass sie ihre Arbeit mit der größtmöglichen Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Sorgfalt ausführen. Buchhalter müssen bei ihrer Arbeit stets sorgfältig und gründlich sein und die Verantwortung für etwaige Fehler oder Auslassungen übernehmen.
Die Vertraulichkeit ist ein Grundprinzip der Buchführung und verpflichtet Buchhalter dazu, alle Kundeninformationen vertraulich zu behandeln. Dazu gehören Informationen über Finanzunterlagen, Geschäftsvorgänge und persönliche Angelegenheiten. Buchhalter müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um diese Informationen vor unbefugtem Zugriff oder Verwendung zu schützen.
Professionelles Verhalten ist für Buchhalter unerlässlich und erfordert, dass sie sich jederzeit ethisch und professionell verhalten. Dazu gehört ein höfliches und respektvolles Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und anderen Beteiligten sowie die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften.
Die sechs Leitprinzipien der Buchführung bilden den Rahmen für den Berufsstand und gewährleisten, dass Buchhalter bei all ihren Tätigkeiten ethisch und verantwortungsbewusst handeln. Indem sie diese Grundsätze verstehen und befolgen, können Buchhalter die Genauigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Arbeit gewährleisten und starke Beziehungen zu ihren Kunden und anderen Beteiligten aufbauen.
Es gibt vier Grundprinzipien, von denen sich ein Buchhalter bei seiner Arbeit leiten lässt:
1. Objektivität – Ein Wirtschaftsprüfer muss bei der Analyse und Berichterstattung von Finanzinformationen unparteiisch und objektiv sein.
2. Integrität – Ein Buchhalter muss ehrlich und ethisch im Umgang mit Kunden und Kollegen sein.
3) Kompetenz – Ein Buchhalter muss über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um seine Arbeit ordnungsgemäß ausführen zu können.
4. Vertraulichkeit – Ein Buchhalter muss die Vertraulichkeit der Informationen seiner Kunden respektieren.
Der wichtigste Grundsatz in den AICPA-Berufsregeln ist der Grundsatz der Vertraulichkeit. Dieser Grundsatz verpflichtet CPAs, die Vertraulichkeit von Kundeninformationen zu wahren. Das bedeutet, dass CPAs Kundeninformationen nicht ohne die Zustimmung des Kunden an Personen außerhalb der Firma weitergeben dürfen.
Die 5 Grundprinzipien der Buchführung sind folgende:
1. Grundsatz der Ertragsrealisierung: Einnahmen sollten dann verbucht werden, wenn sie erwirtschaftet wurden, und nicht, wenn sie eingegangen sind.
2. Zuordnungsgrundsatz: Ausgaben sollten mit den entsprechenden Einnahmen abgeglichen werden.
3. das Prinzip der vollständigen Offenlegung: Alle relevanten Informationen sollten in den Jahresabschlüssen offengelegt werden.
4. der Grundsatz der Objektivität: Die Jahresabschlüsse sollten objektiv und frei von Verzerrungen sein.
5. Grundsatz der Stetigkeit: Die Jahresabschlüsse sollten von einer Periode zur anderen nach denselben Rechnungslegungsmethoden und Annahmen erstellt werden.
Der Rechnungslegungszyklus besteht aus sechs Schritten:
1. Erfassung von Transaktionen und Ereignissen
2. Klassifizierung und Zusammenfassung von Transaktionen
3. Berichtigungsbuchungen
4. Erstellung von Jahresabschlüssen
5. Abschluss der Bücher
6. Bilanz nach Abschluss
Die sechs Grundsätze der Buchführung sind:
1.Ertragsrealisierung – Erträge sollten dann verbucht werden, wenn sie erwirtschaftet wurden, und nicht, wenn sie eingegangen sind.
2.Matching – Ausgaben sollten mit den Einnahmen, die sie generieren, abgeglichen werden.
3.Vollständige Offenlegung – Alle Informationen, die sich möglicherweise auf eine finanzielle Entscheidung auswirken könnten, sollten offengelegt werden.
4.Stetigkeit – Wenn eine Rechnungslegungsmethode gewählt wurde, sollte sie konsequent angewendet werden.
5.Wesentlichkeit – Nur Informationen, die wesentlich sind oder eine finanzielle Entscheidung beeinflussen könnten, sollten offen gelegt werden.
6.Rechtzeitigkeit – Informationen sollten rechtzeitig offengelegt werden.