Wenn es darum geht, ein Arbeitszeugnis auszustellen, dürfen Arbeitgeber nur sachliche Informationen weitergeben, die für die Stelle relevant sind. Dazu gehören die Berufsbezeichnung des ehemaligen Arbeitnehmers und die Daten seiner Beschäftigung sowie die Leistungsbewertung und das Gehalt. Es ist illegal, wenn ein Arbeitgeber falsche Aussagen über die Leistung, die Qualifikationen oder das berufliche Verhalten eines ehemaligen Mitarbeiters macht, die als diffamierend oder verleumderisch angesehen werden könnten.
Arbeitgeber dürfen keine subjektiven Meinungen über einen ehemaligen Mitarbeiter äußern und auch keine Angaben machen, die zur Diskriminierung des Mitarbeiters verwendet werden könnten. Dazu gehören Informationen über die Rasse, das Geschlecht, das Alter, die Religion, eine Behinderung, die sexuelle Ausrichtung oder andere geschützte Merkmale eines ehemaligen Mitarbeiters. Arbeitgeber dürfen auch keine persönlichen Informationen weitergeben, die nicht arbeitsplatzbezogen sind.
Wenn ein Arbeitgeber gegen die Vorschriften verstößt, indem er falsche oder diskriminierende Informationen über einen ehemaligen Mitarbeiter weitergibt, kann dies schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der ehemalige Mitarbeiter könnte den Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagen, unter anderem auf entgangenen Lohn und seelische Qualen.
In einigen Fällen kann ein Arbeitgeber beschließen, kein Arbeitszeugnis für einen ehemaligen Arbeitnehmer auszustellen. Dies könnte auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem ehemaligen Mitarbeiter zurückzuführen sein oder wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, dass die ihm vorliegenden Informationen über den ehemaligen Mitarbeiter als verleumderisch oder diffamierend angesehen werden könnten.
Das Gesetz gibt ehemaligen Arbeitnehmern das Recht, eine Kopie jedes Arbeitszeugnisses zu verlangen, das ihr ehemaliger Arbeitgeber ausgestellt hat. Dies gilt auch für mündlich oder schriftlich erteilte Zeugnisse. Stellt der ehemalige Arbeitnehmer Ungenauigkeiten im Arbeitszeugnis fest, kann er auch das Recht des Arbeitgebers anfechten, ein solches auszustellen.
Arbeitgeber können sich bei der Erteilung von Arbeitszeugnissen selbst schützen, indem sie sicherstellen, dass alle Angaben korrekt und sachlich sind. Sie sollten auch darauf achten, dass das Arbeitszeugnis in einer professionellen und respektvollen Art und Weise erstellt wird und dass persönliche Meinungen auf ein Minimum beschränkt werden.
Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter keine zufriedenstellende Referenz von seinem früheren Arbeitgeber erhalten kann, sollte er andere Quellen für Referenzen suchen, z. B. ehemalige Kollegen oder Vorgesetzte. Sie können auch in Erwägung ziehen, ein Portfolio ihrer Arbeit zu erstellen, das sie potenziellen Arbeitgebern zeigen können.
Positive Referenzen können sowohl für den ehemaligen Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber von Vorteil sein. Für den Arbeitgeber ist es eine Gelegenheit, sein Engagement für seine ehemaligen Mitarbeiter zu zeigen, indem er ein positives Arbeitszeugnis ausstellt, und es kann auch dem ehemaligen Mitarbeiter helfen, einen zukünftigen Arbeitsplatz zu finden.
Die Antwort auf diese Frage hängt von den Gesetzen in Ihrem Land ab. In einigen Staaten gibt es Gesetze, die Arbeitnehmer vor Verleumdungen durch ihren Arbeitgeber schützen. In anderen Staaten gibt es keine solchen Gesetze. Wenden Sie sich an einen Anwalt in Ihrem Land, um herauszufinden, wie die Gesetze in Ihrem Land aussehen.
In den meisten Fällen, ja. Arbeitgeber dürfen in der Regel ehrliche Zeugnisse über ehemalige Mitarbeiter ausstellen. Das bedeutet, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber potenziellen Arbeitgebern mitteilen kann, wenn Sie ein schlechter Mitarbeiter waren. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Wenn Sie beispielsweise eine Geheimhaltungsvereinbarung mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber getroffen haben, darf dieser unter Umständen kein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen. Außerdem gibt es in einigen Bundesstaaten Gesetze, die Arbeitnehmer vor Verleumdung schützen, d. h., ein Arbeitgeber kann möglicherweise Probleme bekommen, wenn er ein falsches oder irreführendes Arbeitszeugnis ausstellt.
Wenn Sie ein Arbeitszeugnis anfordern, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten. Erstens sollten Sie immer die Erlaubnis der Referenzperson einholen, bevor Sie sie kontaktieren. Zweitens sollten Sie nur Referenzen kontaktieren, die sich positiv über Sie äußern. Drittens: Vermeiden Sie es, Fragen zu stellen, die möglicherweise geschützte Informationen preisgeben könnten, z. B. Fragen über das Alter, die Rasse, die Religion oder eine Behinderung einer Person. Und schließlich sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass einige Arbeitgeber auf Anfragen nach Referenzen nur grundlegende Informationen, wie z. B. das Datum der Beschäftigung und die Stellenbezeichnung, angeben können.
In den Vereinigten Staaten steht es den Arbeitgebern in der Regel frei, Informationen über frühere Mitarbeiter weiterzugeben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. So kann ein Arbeitgeber beispielsweise wegen Verleumdung belangt werden, wenn er falsche Angaben über die Arbeitsleistung eines ehemaligen Mitarbeiters macht. Darüber hinaus gibt es in einigen Staaten Gesetze, die Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund ihrer Beschäftigungsgeschichte schützen. Folglich dürfen Arbeitgeber in diesen Staaten unter Umständen keine Informationen über die Entlassung eines Mitarbeiters weitergeben, wenn dies zu einer Diskriminierung des Mitarbeiters führen würde.
Ein ehemaliger Arbeitgeber kann Ihnen Auskunft über Ihren beruflichen Werdegang, Ihre Arbeitsleistung und Ihre beruflichen Fähigkeiten geben. Möglicherweise kann er auch eine Referenz für Sie ausstellen.