Der Umgang mit dem Tod eines Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft
Umgang mit dem Tod eines Partners in einer offenen Handelsgesellschaft: 1. Definition einer offenen Handelsgesellschaft: Eine offene Handelsgesellschaft ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei dem zwei oder mehr Personen als Miteigentümer zusammenarbeiten, um das Unternehmen zu führen und zu betreiben. In solchen Unternehmen haften die Partner persönlich für die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens. … Read more