Seit Jahren entscheiden die Arbeitgeber darüber, welche Kleidung für die Mitarbeiter am Arbeitsplatz angemessen ist und welche nicht. In jüngster Zeit hat die Debatte über vom Arbeitgeber vorgeschriebene Make-up-Vorschriften für weibliche Beschäftigte stark zugenommen. Dieser Artikel befasst sich mit dem Hintergrund, den Vor- und Nachteilen, den rechtlichen Auswirkungen, der Umsetzung, den Beispielen und den Alternativen der vom Arbeitgeber vorgeschriebenen Schminkvorschriften.
Vom Arbeitgeber vorgeschriebene Make-up-Richtlinien gibt es schon seit einiger Zeit. In der Vergangenheit haben Arbeitgeber von ihren weiblichen Angestellten verlangt, Make-up als Teil der Kleiderordnung zu tragen. Diese Vorschrift wurde als notwendig erachtet, um ein professionelles Unternehmensimage zu wahren. In den letzten Jahren gab es jedoch eine Gegenbewegung gegen solche Maßnahmen, die mit dem Vorwurf des Sexismus und der Diskriminierung verbunden war.
Befürworter von Make-up-Vorschriften des Arbeitgebers argumentieren, dass sie notwendig sind, um ein professionelles Unternehmensimage zu wahren. Sie argumentieren auch, dass solche Maßnahmen dazu beitragen können, die Moral und die Motivation der Mitarbeiter zu steigern. Darüber hinaus sind einige Arbeitgeber der Ansicht, dass solche Maßnahmen dazu beitragen können, dass weibliche Beschäftigte am Arbeitsplatz ernst genommen werden.
Die Gegner arbeitgeberseitig vorgeschriebener Make-up-Richtlinien argumentieren, dass solche Richtlinien sexistisch und diskriminierend sind. Sie argumentieren auch, dass solche Maßnahmen als aufdringlich empfunden werden und eine Form der Körperbeschämung darstellen können. Außerdem weisen die Gegner auf die Kosten für Make-up hin, die eine zusätzliche Belastung für weibliche Arbeitnehmer darstellen.
Kritiker der vom Arbeitgeber vorgeschriebenen Make-up-Richtlinien argumentieren, dass solche Richtlinien von Natur aus Frauen diskriminieren. Sie argumentieren, dass solche Maßnahmen eine zusätzliche Belastung für weibliche Angestellte darstellen, die männlichen Angestellten nicht auferlegt wird. Darüber hinaus argumentieren die Kritiker, dass solche Maßnahmen als aufdringlich empfunden werden und dazu dienen können, weibliche Angestellte unter Druck zu setzen, damit sie sich bestimmten Schönheitsstandards anpassen.
In den Vereinigten Staaten unterliegen Arbeitgeber bestimmten rechtlichen Beschränkungen, wenn es um vom Arbeitgeber vorgeschriebene Make-up-Richtlinien geht. Die Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) hat erklärt, dass Arbeitgeber keine unterschiedlichen Anforderungen an das Erscheinungsbild ihrer Mitarbeiter je nach Geschlecht stellen dürfen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Richtlinien keine ungleichen Auswirkungen auf ein bestimmtes Geschlecht oder eine bestimmte Personengruppe haben.
Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, vom Arbeitgeber vorgeschriebene Make-up-Richtlinien einzuführen, tun dies in der Regel über ihr Mitarbeiterhandbuch. In der Regel wird in solchen Richtlinien festgelegt, welche Art von Make-up akzeptabel ist, und es werden alle Disziplinarmaßnahmen genannt, die bei Nichteinhaltung der Richtlinien ergriffen werden können. Darüber hinaus können Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie an Schminkschulungen teilnehmen.
Es gibt eine Reihe von Beispielen für vom Arbeitgeber vorgeschriebene Make-up-Richtlinien. So schreibt beispielsweise die Kaufhauskette Nordstrom ihren weiblichen Angestellten vor, am Arbeitsplatz Make-up zu tragen. Auch die Fluggesellschaft Emirates verlangt von ihren weiblichen Flugbegleitern, dass sie während des Dienstes Make-up tragen.
Anstatt von den Mitarbeitern das Tragen von Make-up zu verlangen, können sich die Arbeitgeber stattdessen darauf konzentrieren, eine Kultur zu fördern, die die Mitarbeiter ermutigt, ihre Individualität zum Ausdruck zu bringen. Darüber hinaus können sich Arbeitgeber darauf konzentrieren, Richtlinien für die Kleiderordnung der Mitarbeiter aufzustellen, die geschlechtsneutral sind und keine zusätzlichen Belastungen für ein bestimmtes Geschlecht oder eine bestimmte Personengruppe mit sich bringen.
Auf diese Frage gibt es keine endgültige Antwort, da sie vom jeweiligen Arbeitsplatz und der Unternehmenskultur abhängt. An manchen Arbeitsplätzen gibt es eine Kleiderordnung, die das Tragen von Make-up vorschreibt, an anderen ist es vielleicht lockerer. Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er sich am Arbeitsplatz schminken möchte oder nicht.
Die allgemeine Antwort auf diese Frage lautet: Ja, Ihr Arbeitgeber kann von Ihnen verlangen, dass Sie Ihr Haar bei der Arbeit hochgesteckt tragen. Es kann jedoch einige Ausnahmen geben, die von der Art Ihrer Arbeit und/oder Ihren religiösen Überzeugungen abhängen, die einer solchen Vorschrift entgegenstehen würden. Wenn Sie z. B. Friseur sind, ist es möglicherweise nicht möglich, Ihr Haar hochgesteckt zu tragen und trotzdem Ihre Arbeit effektiv zu erledigen. Wenn Sie außerdem religiöse Überzeugungen haben, die es Ihnen verbieten, Ihr Haar hochgesteckt zu tragen, muss Ihr Arbeitgeber möglicherweise eine Ausnahme von seiner Politik machen, damit Sie beides einhalten können.
Auf diese Frage gibt es keine endgültige Antwort, da sie von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt. In der Regel dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jedoch eine angemessene Kleiderordnung vorschreiben. Das bedeutet, dass sie festlegen können, welche Art von Kleidung für den Arbeitsplatz angemessen ist, und von den Arbeitnehmern verlangen können, dass sie sich so kleiden, dass sie professionell und präsentabel sind. Darüber hinaus können Arbeitgeber von ihren Beschäftigten das Tragen von Uniformen oder anderen spezifischen Kleidungsstücken verlangen, solange diese Anforderungen nicht diskriminierend sind.